Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat erstmals ein Arzneimittel zur Behandlung von Kindern bei der Bildung einer neuen Festbetragsgruppe ausgenommen. Tenofovirdisoproxil wurde in der pädiatrischen Dosierung explizit ausgeklammert, um die Versorgung zu sichern.
Mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) war zur Sicherung ausreichender Therapiemöglichkeiten eine Neuregelung eingeführt worden, nach der spezielle Darreichungsformen für Kinder von der Festbetragsgruppenbildung ausgenommen werden können.
Diese Möglichkeit hat der G-BA nun bei der neu eingeführten Gruppe der „Nukleos(t)id-Analoga mit hoher Resistenzbarriere“ genutzt. Hier geht es um die Wirkstoffe Entecavir und Tenofovirdisoproxil, die beide zur Behandlung der chronischen Hepatitis B eingesetzt werden. Alleine oder in Kombination mit anderen Wirkstoffen wird Tenofovirdisoproxil allerdings auch bei HIV-Patienten eingesetzt.
Gilead und Puren haben Monopräparate mit 123, 163 und 204 mg auf dem Markt, die speziell zur Behandlung von Kindern von sechs bis zwölf Jahren zugelassen sind. Diese Präparate hat der G-BA nun ausgenommen, da sie nicht das gemeinsame Anwendungsgebiet besitzen. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) hatte im Anhörungsverfahren auf die Besonderheit hingewiesen.
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