CBD ist im Fokus der Wissenschaft, das Interesse am therapeutischen Potenzial nimmt weltweit stetig zu. Die Substanz kann in verschiedenen Indikationen medizinische Anwendung finden, denn sie besitzt neben den antiepileptischen auch angstlösende, antipsychotische und entzündungshemmende Eigenschaften. Zudem ist ein Einsatz bei Übelkeit und Erbrechen sowie zur Appetithemmung möglich. Die denkbaren Indikationsgebiete bedürfen jedoch einer ärztlichen Überwachung und individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung.
Das Cannabinoid ist in deutschen Apotheken auch als Rezepturarzneimittel bekannt. Wenn der Ausgangsstoff der DAC-Monographie entspricht, können Rezepturen nach NRF-Vorschriften hergestellt werden. Dazu gehört die „Ölige Cannabidiol-Lösung 50 mg/ml oder 100mg/ml“ gemäß NRF 22.10. Als Arzneimittel ist die Substanz rezeptpflichtig und muss vom Arzt verschrieben werden. Ein Betäubungsmittelrezept wird nicht benötigt.
Die Lösung kann unter anderem bei bestimmten Epilepsie-Formen (Dravet-Syndrom, Lennox-Gastaut-Syndrom), bei Multipler Sklerose und anderen Anwendungsgebieten eingesetzt werden. Ein zugelassenes Arzneimittel mit Cannabidiol als Wirkstoff ist Epidiolex von GW Pharmaceuticals, allerdings zurzeit nur in den USA erhältlich. Das Unternehmen hat auch bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) einen Zulassungsantrag für das Medikament eingereicht. Die Entscheidung wird für 2019 erwartet.
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