In Leipzig ist der Prozess gegen einen Apotheker und einen Arzt zu Ende gegangen. Das Landgericht (LG) verurteilte die beiden Heilberufler, die illegale Absprachen getroffen haben sollen, zu Bewährungsstrafen.
Der Arzt wurde wegen Untreue in 110 Fällen, der Apotheker wegen Betruges in 57 Fällen schuldig gesprochen. „Gegen beide Angeklagte wurden Freiheitsstrafen von elf Monaten, jeweils ausgesetzt zur Bewährung, ausgesprochen“, so ein Sprecher des Gerichts. Wegen langer Verfahrensdauer seien jeweils zwei Monate als vollstreckt erklärt worden. Und: Das Urteil ist rechtskräftig, da alle Verfahrensbeteiligten auf Rechtsmittel verzichtet haben.
Gemeinsam mit dem 67-jährigen Facharzt aus dem Umland soll der Inhaber der ehemaligen Arnika-Apotheke in Leipzig die Krankenkassen um 413.000 Euro betrogen haben. So soll er laut Anklage Arzneimittel direkt an die Praxis zur Weitergabe an Patienten geliefert haben – ein Verstoß gegen das Zuweisungsverbot. Außerdem soll der Arzt Luftrezepte ausgestellt haben.
Die Apotheke war bereits im Mai 2018 durchsucht worden; wegen der Komplexität des Falls zogen sich die Ermittlungen so lange hin. Die Anklage lautete auf gewerbsmäßigen Betrug in 59 Fällen, dem Arzt war ursprünglich Untreue in 416 Fällen vorgeworfen worden.
Über Zuweisungsgeschäfte wurde unter Leipziger Kolleginnen und Kollegen schon lange gesprochen; in einem Fall soll es sogar eine zivilrechtliche Klage gegeben haben. Mit seiner Projektgesellschaft „Stötteritzer Eck“ hatte der Apotheker mehrere Ärztehäuser aufgebaut, die Bild-Zeitung nannte ihn einst „Ärztehaus-König“. Im benachbarten Halle sorgte er wegen hoher Fördermittel im Zusammenhang mit seinem „Sportparadies“ für Schlagzeilen. Laut Magdeburger Volksstimme war es eine der größten Invest-Ruinen Sachsen-Anhalts, die alleine den Apotheker 15 Millionen Euro gekostet haben soll.
Auch die Apotheke weist seit der Eröffnung im Jahr 1997 eine bewegte Geschichte auf. Über Jahre hinweg war der Inhaber immer wieder in Konflikt mit der Aufsicht geraten. Neunmal war er zwischen 2005 und 2022 kontrolliert worden, und so gut wie jedes Mal tauchten neue Probleme auf. Wegen verschiedener Verstöße wurden seit 2014 in sieben Fällen Bußgelder verhängt.
Hinzu kamen ein Zwangsgeld, weil der Inhaber die Auflage ignoriert hatte, zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Betriebs einen Approbierten einzustellen, sowie zwei Verurteilungen – einmal wegen vorsätzlichen unerlaubten Inverkehrbringens gefälschter Arzneimittel und einmal wegen „Computerbetrugs“.
Die Betriebserlaubnis wurde dem Apotheker bereits entzogen, im Februar lehnte die Landesdirektion Sachsen (LDS) seinen Widerspruch endgültig ab. Eine neue Inhaberin, an die er ursprünglich übergeben wollte, fand sich anscheinend nicht.
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