Hochschwangere Frau brauchte Medikament

Trotz Corona in die Apotheke: Bedingte Haftstrafe

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Berlin -

Das Salzburger Landesgericht hat einen 30-jährigen Mann verurteilt, weil er trotz seiner bekannten Corona-Infektion eine Apotheke besucht hat. Er steckte in einem Dilemma: Seine hochschwangere Frau hatte Vorwehen und brauchte ein Arzneimittel. Die Richterin hat die Umstände entsprechend gewürdigt.

Der Mann aus Pinzgau hatte am Freitag gar nicht versucht, sich vor Gericht herauszureden, sondern sich geständig und reumütig gezeigt. „Ich weiß, es war nicht richtig. Es tut mir leid. Ich war damals in großer Sorge, total in Panik. Deshalb habe ich es getan“, zitieren ihn die Salzburger Nachrichten.

Am 22. November hatte er die Wohnung verlassen und war in eine Apotheke gefahren, obwohl er von seiner Infektion wusste und eine Quarantäne-Anordnung hatte, die noch bis Anfang Dezember galt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm deshalb eine „vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“ vor. Er habe sich einer Handlung schuldig gemacht, „die geeignet ist, andere Personen mit dem Coronavirus anzustecken“.

Die Richterin hingegen zeigte sich etwas versöhnlicher. Sie habe Verständnis dafür, dass der Angeklagte, in „einer sehr belastenden Situation“ war. Seiner Frau sei es aufgrund von Vorwehen sehr schlecht gegangen. Allerdings: Zwar hatte der 30-Jährige betont, dass er keine Krankheitssymptome gehabt habe, eine Maske trug und das Arzneimittel in der Apotheke kontaktlos übergeben bekommen habe. Dennoch habe er einen Ct-Wert von 24 gehabt und sei infektiös gewesen.

„Sie können da nicht mit dem Auto zur Apotheke fahren. Was ist, wenn sie zum Beispiel einen Unfall haben? Da würden sie alle Einsatzkräfte in Gefahr bringen“, wird die Richterin zitiert. Sie verurteilte ihn zu einer sogenannten bedingten Haft von drei Monaten, ähnlich einer Bewährungsstrafe im deutschen Strafrecht. Ins Gefängnis muss er also voraussichtlich nicht – und drei Monate sind angesichts des Strafrahmens für die vorgeworfenen Delikte von bis zu drei Jahren eine Strafe im untersten Bereich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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