Gerichtsprozess

Tod der Ex-Freundin: Arzt verurteilt

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Gießen -

Ein Arzt feiert mit seiner Ex-Freundin eine Drogenparty, sie fällt in einen lebensgefährlichen Zustand und stirbt – nun ist der Mann zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Gießen sprach den 34-Jährigen nun des versuchten Totschlags durch Unterlassen schuldig.

Er hatte im Juni 2015 in Gießen mit der 37-Jährigen die zuvor vereinbarte Trennung mit Alkohol und Ecstasy gefeiert. Die Drogen lösten bei der Frau schwere Nebenwirkungen aus, an denen sie wenig später starb. Der Mediziner habe die Gefahr erkannt, doch keinen Notarzt gerufen, was er hätte tun müssen, befanden die Richter.

Dass der Arzt den lebensgefährlichen Zustand der Frau nicht erkannt haben will, „glaubt Ihnen kein Mensch“, sagte die Vorsitzende Richterin. Er rede sich sein Verhalten schön und habe große moralische Schuld auf sich geladen.

Der Angeklagte kümmerte sich zwar in seiner Wohnung um die Frau, rief aber keinen Notarzt. Auch dann nicht, als es der Ex-Freundin so schlecht ging, dass er nackt in den Keller hetzte, um Medikamente zu holen – und sich aus der Wohnung ausschloss.

Er wartete zunächst auf den Schlüsseldienst. Erst als die Tür wieder offen und die Frau tot war, wählte der Mann den Notruf. Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht dessen Geständnis. Zudem ging die Kammer wegen des Drogenrauschs von einer verminderten Schuldfähigkeit aus.

Verurteilt wurde der Mann auch wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Zu Beginn des Prozesses äußerte sich der Angeklagte noch nicht zu den Vorwürfen. Er räumte aber eine Abhängigkeit von diversen Drogen und Medikamenten ein, die er mit einer Therapie in den Griff zu bekommen versuche.

Dass er sich lediglich wegen Totschlags verantworten musste, lag daran, dass nicht völlig sicher gewesen sei, dass die Frau bei einer sofortigen Alarmierung des Notarztes überlebt hätte, erläuterte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft die juristischen Feinheiten vorab.

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