Behandlungsfehler

Schadenersatz wegen HIV-Test

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Weil er bei einer Schwangeren keinen HIV-Test gemacht hat und das Kind wegen des Virus nun geistig und körperlich behindert ist, muss ein Arzt 1,4 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Die Beteiligten hätten sich auf diesen Betrag geeinigt, sagte ein Sprecher des Landgerichts München und bestätigte damit Medienberichte. Die meisten Frauenärzte bieten Schwangeren einen HIV-Test an. Das hätte auch der angeklagte Arzt tun müssen, urteilte das Gericht.

Das Verfahren lief seit 2004 und hatte nach Angaben des Gerichtssprechers unter anderem wegen der Argumentation des Frauenarztes für Aufmerksamkeit gesorgt: Er habe seine Patientin nicht gefragt, ob sie einen HIV-Test machen wolle, weil sie eine wohlhabende Person gewesen sei. Bei ihr sei keine HIV-Infektion zu erwarten gewesen. Sie hätte es als Affront empfinden können, nach einem Aids-Test gefragt zu werden. Die Frau hatte von ihrer Ansteckung nichts gewusst.

Der Junge war im März 2001 in München zur Welt gekommen und hatte zunächst gesund gewirkt. Doch schon in den ersten Monaten wurde er immer wieder krank und hatte häufig Virusinfektionen. Ende Mai 2001 musste er wegen einer Lungenentzündung ins Krankenhaus und dort künstlich beatmet werden. Die Ärzte stellten schließlich fest, dass der Säugling Aids hatte.

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