Ein Privatpatient aus München hat seine Versicherung abgezockt: Er bestellte in Apotheken teure MS-Medikamente, die er allerdings nie abholte. Die bereits quittierten Rezepte reichte er trotzdem zur Abrechnung ein.
Seine Masche war ebenso simpel wie effektiv: Der 32-Jährige, der tatsächlich unter Multipler Sklerose (MS) leidet, ließ sich entsprechende Arzneimittel vom Arzt verordnen und legte die Rezepte in der Apotheke vor. Dass die Medikamente in der Regel erst bestellt werden mussten, war für ihn kein Problem: Denn er hatte offenbar gar nicht vor, sie abzuholen und die Rechnung zu bezahlen.
Wie der Münchener „Merkur“ vom Prozess vor dem Amtsgericht berichtet, bat er in der Apotheke darum, die Privatrezepte bereits zu quittieren und abfotografieren zu dürfen. Diese Belege reichte er bei seiner Versicherung ein, die ihm die Kosten entsprechend erstattete. In drei Fällen fälschte er den Abrechnungsbetrag laut Bericht sogar noch.
150.000 Euro soll er auf diese Weise zwischen 2018 und 2021 erschwindelt haben, in 19 Apotheken zog er seine Masche demnach durch. Eine von ihnen erstattete schließlich Anzeige, da ihre Rechnung nicht bezahlt worden war.
Der Mann gestand vor Gericht; er habe sein Leben damit finanziert. Argument der Verteidigung: Er habe finanzielle Probleme gehabt, die Versicherung habe es ihm zu leicht gemacht. Verurteilt wurde er – trotz Vorstrafe wegen Betrugs – zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung.
Auf Nachfrage bestätigt das Amtsgericht die Verurteilung wegen 25 Fällen des Betrugs zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung; das Urteil sei rechtskräftig. 147.127,20 Euro sollen zudem vom Täter eingezogen werden. „Die Urteilsgründe liegen bisher noch nicht vor.“ Der genaue Schaden und bei wie vielen Geschädigten dieser entstanden ist, könne derzeit noch nicht genannt werden. Laut der Anklage trete aber die Krankenkasse des Angeklagten und nicht die Apotheken als Geschädigte auf. „Ob das Gericht dieser Einschätzung in seinem Urteil folgte, bleibt ebenfalls bis zur Ausfertigung der Begründung abzuwarten“, heißt es weiter vom Gericht.
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