TV-Tipp

Duogynon-Opfer bei Stern-TV

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Berlin -

Das Hormonpräparat Duogynon von Schering kam als Medikament gegen Menstruationsstörungen und als Schwangerschaftstest auf den Markt. Doch Frauen, die die Tabletten einnahmen, brachten zum Teil Kinder mit Fehlbildungen zur Welt. Bayer weist jede Verantwortung von sich, der Zusammenhang zwischen der Einnahme von Duogynon und den Missbildungen wurde niemals bewiesen. Heute um 22.45 Uhr melden sich Betroffene in der Sendung „Stern-TV“ auf RTL zu Wort und erzählen wie sie noch heute um Anerkennung kämpfen.

Duogynon enthielt den Wirkstoff Norethisteron und wurde bis 1973 von Schering in Deutschland vertrieben. Bereits einige Jahre zuvor stand das Medikament in Verbindung mit Missbildungen bei Neugeborenen. Frauen nahmen das Medikament als Schwangerschaftstest ein, da es noch keine Urintests gab. Der Wirkstoff sollte die Regelblutung auslösen, es sei denn die Frau ist schwanger. Bei einigen Betroffenen kam es jedoch trotz der Schwangerschaft zur Regelblutung – die Folge: Kinder mit Fehlbildungen kamen auf die Welt.

Die Betroffenen kämpfen noch heute um Anerkennung. So auch Andre Sommer, der 1976 mit schweren Fehlbildungen der Blase und Geschlechtsorgane geboren wurde und bereits 15 Mal operiert wurde. Der Mann klagte schon zweimal vergeblich den Konzern. Er hat sich jedoch eine Akteneinsicht erkämpft, die Erkenntnisse sind erschreckend. Englische Wissenschaftler warnten vor Duogynon, da in Tierversuchen Missbildungen auftraten. Woraufhin das Medikament 1967 in England vom Markt genommen wurde.

Schering regierte nicht. Auch die zuständige Behörde schien den Konzern zu schützen. Bayer, der Schering übernahm, verweist heute auf keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse, die die damaligen Bewertungen in Frage stellen. Sommer ist sich sicher: „Hätten sie reagiert, wäre ich heute vielleicht gesund.“

Der behinderte Mann hatte 2012 von Bayer als Rechtsnachfolgerin des Duogynon-Herstellers Schering Schmerzensgeld von mindestens 50.000 Euro verlangt. Nach seiner Meinung wurde er durch das Hormonpräparat, geschädigt, das seiner Mutter 1975 als Schwangerschaftstest verabreicht worden war.

Das Landgericht hatte die Klage Anfang Juli 2012 auch im zweiten Anlauf zurückgewiesen. Zur Begründung hieß es, die Ansprüche seien verjährt. Sommer hatte sich als Stellvertreter für mehrere hundert Menschen verstanden, die sich ebenfalls als Opfer sehen. Sie führen Missbildungen von Embryos auf das Medikament zurück.

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