Verminderte Klebkraft und Wirkung?

Fentanyl-Pflaster mit Kristallen

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Berlin -

Wie kleine Schneeflocken sehen die Kristalle an den Rändern der Fentanyl-haltigen Matrixpflaster aus, die bei Patient:innen für Verunsicherung sorgen können. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kam jedoch zu dem Schluss, dass die kristallinen Strukturen die Funktionalität des Pflasters nicht beeinträchtigen. 

Was war passiert?

Wie die AMK informiert, sind seit September 2019 insgesamt 26 Meldungen zu sichtbaren Kristallen bei verschiedenen Fentanyl-haltigen Pflastern eingegangen. Betroffen waren Produkte von Betapharm Arzneimittel (eine Meldung), 1 A Pharma (12 Meldungen) und Hexal (13 Meldungen) in unterschiedlichen Wirkstärken. Die Meldungen gingen vor allem in den Wintermonaten und zu Pflastern mit kurzer Resthaltbarkeit ein.

Patient:innen haben die Kristalle als Qualitätsmangel bewertet. Zudem wird über Verunsicherungen berichtet. Auch wenn kein kausaler Zusammenhang besteht, wurde in einigen Fällen über eine verminderte Klebkraft und eine verminderte Wirkung berichtet.

Matrixpflaster und thermodynamische Instabilität

Fentanyl-haltige Matrixpflaster kommen zur Behandlung starker chronischer Schmerzen zum Einsatz. Matrixpflaster sind sehr dünn; der Wirkstoff ist in einer Klebematrix gelöst oder suspendiert. Die undurchlässige Rückseite dient als Abdeckung. Die Klebeschicht muss auf den enthaltenen Wirkstoff abgestimmt sein – sie soll den Arzneistoff schützen und die Freigabe steuern. Dabei können mehrere Matrixschichten hintereinandergeschaltet sein. Die Freigabe kann mehrere Tage andauern und startet mit dem Aufkleben des Pflasters. Einige Produkte besitzen zusätzlich eine steuernde Membran. Ein Zerschneiden ist in einigen Fällen möglich.

Die Wirkstofffreisetzung erfolgt durch Diffusion aus einer nahezu gesättigten Formulierung. Dies kann laut AMK eine thermodynamische Instabilität ergeben, die wiederum eine verzögerte Rekristallisation begünstigen kann – vor allem gegen Ende der Verwendbarkeit. Ob eine nicht sachgerechte Lagerung die Bildung von Kristallen beeinflusst, wird diskutiert. Weil aber die Temperatur Auswirkung auf die Kristallisationsneigung haben kann, sollten die Pflaster keinen starken Temperaturschwankungen ausgesetzt sein.

Das sagen die Hersteller

Kristallbildungen sind bis zu einem definierten Grenzwert innerhalb der Spezifikation möglich. Ob ein Pflaster mit Kristallen den Grenzwert überschritten hat, lasse sich jedoch nur mit geeigneten technischen Mitteln beurteilen. Bis zu einem bestimmten Maß haben die Kristalle keinen Einfluss auf Wirkstofffreisetzung, Hautpermeation oder Klebkraft.

BfArM-Bewertung

Die mögliche Kristallbildung bei Fentanyl-haltigen Matrixpflastern wurde auf EU-Ebene in einem Verfahren untersucht. Das BfArM nahm die regulatorische Bewertung vor, die Anpassungen der Produktinformationen zur Folge hat. Künftig soll darauf hingewiesen werden, dass vereinzelt weiße, kristalline Strukturen auftreten können, die die Funktionalität des Pflasters nicht beeinträchtigen.

AMK reicht Hinweis nicht

„Aus Sicht der AMK erscheint diese Maßnahme jedoch nicht ausreichend“, heißt es. Eine pauschale Bewertung, ob bei sichtbarer Kristallbildung in Matrixpflastern eine Abweichung von der Spezifikation vorliege, lasse sich weder patientenseitig noch in der Apotheke verlässlich ermitteln. Apotheker:innen fehlen die geeigneten technischen Mittel, um zu verifizieren, ob bei einem Fentanyl-Matrixpflaster der Grenzwert der Kristallbildung überschritten ist.

Darum besteht für die AMK das Risiko der Verunsicherung von Patient:innen unverändert fort. Die AMK bittet Apotheken um Meldung, vor allem, wenn Patient:innen von einer verminderten Klebkraft oder dem Eindruck einer verminderten Wirkung berichten. Bei wiederholtem Auftreten könne ein Präparatewechsel in Erwägung gezogen werden, gegebenenfalls unter Angabe pharmazeutischer Bedenken.

Austauschregeln

Beim Austausch von BtM-Pflastern sind die Beladungsmenge, Freisetzunsgrate und Applikationshäufigkeit entscheidend. Wurde Aut-idem nicht gesetzt und liegt ein Rabattvertrag vor, hat dieser Priorität – aber nicht in jedem Fall. Denn bei einem Austausch von BtM-Pflastern müssen die Freisetzungsrate, die Beladungsmenge und die Applikationshöchstdauer identisch zum verordneten Arzneimittel sein. Ist dies der Fall, kann die Apotheke unter den Rabattarzneimitteln frei wählen. Stimmen die Parameter von verordnetem und rabattiertem BtM-Pflaster nicht überein, muss nicht ausgetauscht werden.

Liegen keine Rabattverträge vor, ist eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel abzugeben oder im solitären Markt Import/Original – das verordnete Präparat setzt den Preisanker. Auch hier gilt: Es muss nur ausgetauscht werden, wenn Freisetzungsrate, Beladungsmenge, Applikationshäufigkeit und -intervall sowie Stückzahl identisch sind.

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