Drei Sendungen aus Neuseeland von derselben Absenderin – das machte das zum Hauptzollamt Osnabrück gehörende Zollamt Fledder stutzig. Die Sendungen enthielten verschiedene Medikamente, die nicht einfuhrfähig waren.
Am 24. Januar, 2. Februar und 17. März gingen die Paketsendungen derselben Absenderin beim Zollamt Fledder ein. Aufgrund eines berufsbedingten Umzugs von Neuseeland nach Osnabrück sollten persönliche Gegenstände durch die Post nach Deutschland geschickt werden. Alle Pakete wurden als Übersiedlungsgut angemeldet. Die zollseitige Kontrolle dieser Postsendungen brachte gebrauchte Wäsche, persönliche Kleidung und Gegenstände hervor, aber auch unterschiedlichste Medikamente.
Augenscheinlich handelte es sich um Medikamente, die dem Arzneimittelgesetz (AMG) unterliegen. Daher wurden sie vorübergehend verwahrt und der Empfängerin nicht ausgehändigt. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg prüfte die Medikamente und kam zu der ersten Auffassung, dass sie nicht einfuhrfähig waren.
Nach Vorlage eines ärztlichen Attests prüfte das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt erneut. Nach Ausübung des Ermessens waren zwei Medikamente einfuhrfähig, die restlichen Medikamente jedoch nicht. Diese wurden vernichtet; ein Straf- oder Bußgeldverfahren wurde gegen die Empfängerin nicht eingeleitet.
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