Marihuana-Plantage

Haftstrafe für Schmerzpatienten

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München -

Wegen Handels mit Marihuana aus eigenem Anbau ist ein Schmerzpatient aus Bayern zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafkammer des Münchner Landgerichts glaubte dem Angeklagten, dass er die Plantage in erster Linie wegen seiner gesundheitlichen Beschwerden betrieb – als Folge von Verletzungen bei mehreren Unfällen.

Im ersten Obergeschoss seines Einfamilienhauses in Oberau hatten die Drogenfahnder im Oktober 2014 nach einem Hinweis 245 Cannabispflanzen mit einem konsumierbaren Gehalt von etwa 4,7 Kilo entdeckt.

Angesichts dieser Menge der unerlaubt angebauten Pflanzen komme man um eine Haftstrafe nicht herum, betonten die Richter. Zudem habe der Kaufmann mit einem Teil des Rauschgifts Dritte beliefert. Nach seiner unwiderlegten Aussage gab der 53-Jährige den Stoff aber nur an andere Schmerzpatienten ab. Berücksichtigt wurde auch, dass der Angeklagte nicht vorbestraft war.

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte im Juli 2014 entschieden, dass chronisch kranke Patienten ausnahmsweise Cannabis selbst anbauen dürfen, wenn ihnen sonst nichts gegen ihre Schmerzen hilft und Cannabis aus der Apotheke für sie unerschwinglich ist.

Die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts hatte viel Kritik hervorgerufen: Die Apotheker fordern statt des Eigenanbaus eine Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen. Auch aus Sicht des SPD-Gesundheitsexperten Professor Dr. Karl Lauterbach sollten die Krankenkassen die Behandlung zahlen – und Rabattverträge abschließen können. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), und der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn sahen das Urteil ebenfalls kritisch. Im September legte des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Berufung ein.

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