Patienten-Beschwerden

Kassen stellen weniger Behandlungsfehler fest

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Berlin -

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im vergangenen Jahr etwas weniger Behandlungsfehler in Kliniken und Arztpraxen festgestellt. Nach Patienten-Beschwerden wurden 13.519 Gutachten geschrieben und dabei in 3337 Fällen Fehler und Schäden bestätigt, wie der Medizinische Dienst der Kassen mitteilte. Im Jahr 2016 hatte es 3564 solcher Fälle gegeben. Tatsächlich auch Ursache für Schädigungen waren Fehler nun in 2690 Fällen (Vorjahr: 2948). Zwei Drittel aller Vorwürfe betrafen Behandlungen in Krankenhäusern.

Am häufigsten bestätigte sich ein Verdacht auf Behandlungsfehler laut Kassen-Statistik in der Pflege, der Zahnmedizin und der Frauenheilkunde. Generell seien auch immer wieder die gleichen und vermeidbaren Fehler zu sehen, die nie passieren dürften, sagte Stefan Gronemeyer, Vize-Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes – „vom im Körper vergessenen Tupfer bis hin zu Verwechslungen von Patienten.“

Wenn Versicherte Behandlungsfehler vermuten, können sie sich bei den Krankenkassen melden, die dann Gutachten in Auftrag geben. Als Fehler gilt, wenn eine Behandlung nicht dem anerkannten Standard entsprechend angemessen, sorgfältig, richtig und zeitgerecht ist. Der Medizinische Dienst der Kassen wies darauf hin, dass es keine für ganz Deutschland repräsentativen Daten zu Behandlungsfehlern gibt. Nötig sei daher eine Meldepflicht wie für Arbeitsunfälle üblich.

Die Ärzteschaft, die eigene Beschwerdestellen hat, berichtete bereits Anfang April über ihre Bilanz für 2017. Die Zahl der festgestellten Fehler ging dort demnach leicht auf 2213 bestätigte Fälle zurück.

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