Unterschlagung von Impfstoff

Impfaktion am Flughafen: 27.000 Euro Strafe für Apotheker

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Berlin -

Wegen der Impfaktion am Münchener Flughafen hat die Zentralstelle für Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg Strafbefehle gegen zwei Ärzte, einen Apotheker und eine Mitarbeiterin eines italienischen Hotels beantragt, die vom Amtsgericht München auch erlassen wurden. Sie sollen in Zeiten knappen Impfstoffs an der Impfung von in Deutschland nicht impfberechtigten Mitarbeitern des Hotels beteiligt gewesen sein. Der Vorwurf lautet daher Unterschlagung von Corona-Impfstoff.

Den Angeklagten wird von der ZKG vorgeworfen, in Zeiten knappen Impfstoffs an Impfaktionen für die Mitarbeiter des italienischen Hotels beteiligt gewesen zu sein: Einen Tag nach dem Ende der Impfpriorisierung wurden die Mitarbeiter:innen des Hotels „Forte Village“ per Charterflug nach München gebracht, wo sie mit dem Impfstoff von Biontech geimpft wurden. Der Arzt rechnete 50 Euro je Impfung ab, also 30 Euro mehr als regulär. Die Apotheke erhielt insgesamt 520,04 Euro für die Beschaffung des Impfstoffs.

Die Hotelmitarbeiterin soll die drei Impfaktionen organisiert haben, zwei davon Ende Mai 2021 in einem Hotel am Münchner Flughafen, zu denen die Mitarbeiter aus Italien eingeflogen worden sein sollen. Die dritte Impfaktion im Juni 2021 soll direkt für die Hotelanlage in Italien geplant worden sein. Der Apotheker soll den Impfstoff für zwei der drei Impfaktionen zur Verfügung gestellt haben. Die beiden Ärzte sollen an einer beziehungsweise den beiden Impfaktionen am Münchner Flughafen die Impfungen vorgenommen und medizinisch überwacht haben. Einer der beiden Ärzte soll zudem an der Organisation der geplanten dritten Impfaktion in Italien beteiligt gewesen sein.

Ob der nach den Erkenntnissen der ZKG für die dritte Impfaktion in Italien vorgesehene Impfstoff verwendet wurde, konnte nicht ermittelt werden. Allerdings soll dieser bereits einem Boten übergeben und damit ebenfalls unterschlagen worden sein.

Kein Anspruch auf Impfung

Die geimpften Mitarbeiter des italienischen Hotels waren nach Auffassung der ZKG nicht impfberechtigt und hatten daher in Deutschland keinen Anspruch auf eine Impfung gegen das Coronavirus. Die Bundesrepublik hatte den Corona-Impfstoff erworben und ihn nur dem nach der Corona-Impfverordnung berechtigten Personenkreis zur Verfügung gestellt. Der Impfstoff wurde den Apothekern und Ärzten unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Für die Weiterverteilung erhielten diese eine Entschädigung.

Im Wesentlichen soll der Impfstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer verwendet worden sein, beim ersten und zweiten Termin ergänzend auch geringe Mengen an Impfstoff anderer Hersteller. Insgesamt sollen 228 Impfdosen Comirnaty dem in Deutschland berechtigten Personenkreis entzogen worden sein.

Zwei der Angeklagten haben Angaben zum tatsächlichen Ablauf gemacht, die anderen beiden haben sich nicht zur Sache eingelassen.

Strafbar gemacht haben sollen sich die Angeklagten wegen veruntreuender Unterschlagung, teilweise in mehreren Fällen. Das Amtsgericht München hat gegen die vier Angeklagten bereits Geldstrafen zwischen 25.000 und 60.000 Euro verhängt. Die Gesamtgeldstrafe für den Apotheker wurde mit 27.000 Euro festgesetzt. Alle Angeklagten haben gegen die Strafbefehle Einspruch eingelegt. Die Strafbefehle sind daher noch nicht rechtkräftig, alle Angeklagten gelten bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.

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