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DIN-Norm: Von FFP2- zu Infektionsschutzmaske

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Berlin -

Seitdem das Tragen von FFP2- oder KN95-Masken zum Schutz vor Sars-CoV-2 empfohlen wurde hören die Diskussionen um Qualität, Passgenauigkeit und den Einsatz bei Kindern nicht auf. Eigentlich sollen die halbfiltrierenden Masken dem Arbeitsschutz dienen. Das Deutsche Institut für Normung arbeitet nun an einem Projekt zur Einführung einer Infektionsschutzmaske.

FFP2-Masken kommen aus dem Arbeitsschutz. Dementsprechend lassen sich nicht alle Vorgaben sinnvoll auf die Maskenpflicht während einer Pandemie übertragen. Punkte wie „Dolomitstaub geprüft“ ergeben für das Tragen einer Maske zum Schutz vor Keimen wenig Sinn. Gar nicht berücksichtigt werden Kindermasken. Hier ergaben sich in den letzten Monaten immer wieder Schwierigkeiten, unter anderem deshalb, weil man nicht einschätzen konnte, ob das Tragen gesundheitliche Auswirkungen haben könnte.

Infektionsschutzmaske vs. FFP2

Das Dilemma lösen soll nun eine EU-weite Normung einer Infektionsschutzmaske. „Es gibt ein Normungsprojekt auf europäischer Ebene bei der Europäischen Normungsorganisation CEN zum Thema Infektionsschutzmasken, an dem DIN mittwirkt“, teilt ein Sprecher des Deutschen Institutes für Normung mit. „Hierbei werden auch Anforderungen an Masken für Kinder mitgedacht. Die europäische Arbeitsgruppe CEN/TC 205/WG 17 "Infection protection masks" stellt derzeit in vier Untergruppen die Anforderungen und Prüfverfahren für eine Infektionsschutzmaske zusammen. Dazu sind umfangreichere Tests notwendig, um eine fundierte Datengrundlage zu erhalten. Die bisher gewonnenen Erkenntnisse aus den Normen für die OP-Maske (DIN EN 14683) und die Arbeitsschutzmaske (DIN EN 149) sind nur eingeschränkt verwendbar. Insbesondere müssen zunächst Daten für die Atmungsaktivität bei Kindern generiert werden; hier gibt es noch keine fundierten Daten.“

Das Institut weist auch auf Lücken der FFP2-Masken bei der Verwendung als Schutz vor Keimen hin: „Eine FFP2-Maske nach DIN EN 149 ist für den Arbeitsschutz vorgesehen und schützt gemäß dem vorgesehenen Anwendungsbereich vor allem den Träger der Maske. Auch wenn die Maske prinzipiell zusätzlich einen Fremdschutz bietet, so wird dieser nach der oben genannten Norm nicht gemessen und bewertet.“ Somit unterscheiden sich eine FFP2-Maske und eine Infektionsschutzmaske hinsichtlich ihrer Zweckbestimmung.

Nicht nur Eigen- sondern auch Fremdschutz

„Während eine FFP2-Maske im Rahmen des Arbeitsschutzes als Staub- und Aerosolschutzmaske für sämtliche schädigende Agenzien während der Arbeitstätigkeit in gefährdeten Bereichen konzipiert und normiert ist und damit vor allem auf den Eigenschutz in diesem Zusammenhang ausgelegt ist, wird eine „Infektionsschutzmaske“ zielgerichtet indiziert sein zur Minderung eines Infektionsrisikos für den Träger und andere Personen. Damit kann die Schutzleistung auf potenzielle Trägerstoffe für pathogene Mikroorganismen (z.B. wässrige Aerosole, Sporen, infektiöse Stäube) fokussiert werden. Entsprechend muss eine Infektionsschutzmaske sowohl Eigen- als auch Fremdschutzeigenschaften gemäß den entsprechenden Normvorgaben nachweisen, denn sie soll nicht nur den oder die Tragende bzw. Tragenden schützen, sondern explizit auch das Gegenüber.“

Noch steht das Projekt am Anfang, sodass Zwischenergebnisse noch nicht vorliegen. Dementsprechend sei auch noch nicht abschließend entschieden, ob Anforderungen an verschiedene Größen beschrieben werden sollen.

Zertifizierung und Norm: Wird ein Produkt gemäß einer aktuellen Norm hergestellt, so kann allein auf dieser Basis eine Konformitätsvermutung zu den Anforderungen an die Sicherheit und Leistung eines Produktes getroffen werden. Die Erfüllung einer Norm ist nicht zwingend vorgeschrieben, um ein Produkt zertifizieren zu lassen. Das Institut erläutert: „Zertifizierung meint hier ein Verfahren, mit dessen Hilfe die Einhaltung bestimmter Anforderungen nachgewiesen wird und die von unabhängigen Prüfstellen durchgeführt werden. Diese Anforderungen sind oftmals in Normen beschrieben. Der Hersteller kann aber auch auf andere Weise die Sicherheit und Leistungsfähigkeit seines Produktes gegenüber einer zertifizierenden Stelle nachweisen.“

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