Verbraucherzentrale

Apothekentest zu Mundschutz-Beratung

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Berlin -

Ob Handel oder ÖPNV: Masken sind in Deutschland Pflicht. Eine wichtige Anlaufstelle für viele Verbraucher ist die Apotheke. Wie ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zeigt, wird nicht immer korrekt beraten.

In einem nicht-repräsentativen Marktcheck überprüfte die Verbraucherzentrale Ende April 58 Apotheken und 25 Webshops in Bezug auf Preise und Informationen zu OP-Masken. Insgesamt wurden 45 Apotheken in den Städten Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz, Pirmasens und Trier in die Bewertung einbezogen; vier Apotheken waren trotz mehrerer Versuche telefonisch nicht erreichbar und neun hatten keinen Mund-Nasenschutz vorrätig. In den Apotheken kostete eine Maske zwischen einem Euro und 3,95 Euro. Neun Apotheken hatten nur Sets zu fünf, sechs, zehn oder 25 Stück im Angebot – hier lagen die Preise pro Maske zwischen 0,79 Euro und 2,50 Euro.

„In 35 der 45 getesteten Apotheken war die Beratung zum Eigen- und Fremdschutz korrekt“, teilt die Verbraucherzentrale mit. Zehn Apotheken sollen darauf hingewiesen haben, dass OP-Masken in gleichem Umfang sowohl dem Eigen- als auch dem Fremdschutz dienten. „Das stimmt nicht.“

Außerdem gaben zehn Apotheken den Hinweis, FFP2 Masken könnten wiederverwendet werden. Dazu müssten sie bei etwa 60 bis 70 Grad für 30 Minuten im Backofen getrocknet werden. Sieben Apotheken empfahlen dieses Vorgehen auch bei OP-Masken. Zum Zeitpunkt des Marktchecks entsprach dies den Empfehlungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Einige Apotheken gaben auch geringere Temperaturen oder kürzere Trocknungszeiten an. Allerdings wurde die Empfehlung am 30. April geändert. Die Behörde rät aktuell zu einer Trockenzeit von 90 Minuten bei 90 Grad.

Wer im Internet eine Maske bestellte, musste für OP-Masken zwischen 0,57 und 1,20 Euro bezahlen. Zudem gelte es, Versandkosten und Lieferzeiten zu beachten. Bei den Online-Shops fehlten zwar vielfach eindeutige Aussagen zu den Schutzeigenschaften der Masken, jedoch konnten keine falschen Versprechungen in Bezug auf den Schutz vor einer Corona-Infektion gefunden werden. Allerdings: „Online-Shops verstoßen teilweise gegen Verbraucherschutzbestimmungen. Die Verbraucherzentrale hat Internethändler aufgrund von Verstößen gegen das Widerrufsrecht abgemahnt“, so die nüchterne Einschätzung.

In Rheinland-Pfalz besteht seit 27. März Maskenpflicht – sowohl beim Einkaufen als auch in Bus und Bahn. Mund und Nasen sollen bedeckt werden, um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus einzudämmen. Geeignet sind nicht nur OP- und FFP-Masken, sondern auch Schal oder Tuch sowie selbstgenähte Community-Masken.

Die drei Maskentypen – DIY, FFP und OP – haben unterschiedlichen Eigenschaften. Community-Masken sind im wesentlichen Behelfs-Mund-Nasen-Masken und werden aus handelsüblichen Stoffen gefertigt. OP-Masken und filtrierende Halbmasken hingegen müssen gesetzliche Vorgaben und technische Normen erfüllen. Ein medizinischer Mund- Nasen-Schutz dient vor allem als Fremdschutz und schützt das Gegenüber vor der Exposition möglicherweise infektiöser Tröpfchen des Maskenträgers.

Der Beitrag inklusive Übersicht über die verschiedenen Masken erschien im Original bei PTA IN LOVE. Jetzt Newsletter abonnieren!

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