Abrechnung

Drei Nullen zuviel: 6000 Euro Strafe

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Berlin -

Ein Apotheker aus Starnberg wurde laut einem Bericht von merkur-online zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und muss 6000 Euro zahlen: Er hatte für zwei Zytostatika-Rezepturen statt 200 Euro knapp 200.000 abgerechnet, nach eigenem Bekunden aus Versehen. Die Vorsitzende Richterin glaubte das nicht und verurteilten den Mann wegen Betrugs.

Die beiden Zytostatikazubereitungen im Wert von etwa 100 Euro hatte der Apotheker 2011 abgerechnet. Er erklärte, seine Mitarbeiterin sei mit dem Computerprogramm nicht genügend vertraut gewesen und habe den Wert aus Versehen eingegeben.

Den Fehler hatte der Apotheker laut Bericht lediglich dem Starnberger Klinikum gemeldet, das die Rezepturen hergestellt hatte. Sein Rechenzentrum und die Krankenkasse hatte er dagegen nicht informiert.

Er sei davon ausgegangen, dass die Kontrollinstanzen den Fehler ohnehin bemerken und von sich aus beheben würden, argumentierte der Apotheker im Verfahren. Außerdem habe er mit der Mitteilung an das Klinikum unter Beweis gestellt, dass keinerlei Betrugsabsicht im Spiel gewesen sei. Die Kasse retaxierte die Differenz sechs Monate später und erstattete Anzeige.

Das Amtsgericht Starnberg glaubte nicht an ein Versehen. Es sei nicht ausreichend gewesen, das Klinikum über den Fehler zu informieren. Dieses habe keinerlei Kontakt zum Rechenzentrum oder der Krankenkasse – damit habe durchaus eine Chance bestanden, dass die Abrechnung unbestandet geblieben und ein hoher Schaden entstanden wäre.

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