Reaktionen auf NGP-Urteil

Wort & Bild feiert Sieg über BMG

, Uhr
Berlin -

Der Wort & Bild Verlag war mit seiner Klage gegen das Bundesgesundheitsministerium erfolgreich. Das Landgericht Bonn hat den Betrieb des Nationalen Gesundheitsportals (NGP) „gesund.bund.de“ mit Verweis auf die Pressefreiheit untersagt. In Baierbrunn freut man sich über den Erfolg vor Gericht – auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Andreas Arntzen, CEO des Wort & Bild Verlags: „Die Entscheidung des Landgerichts Bonn ist ein großer Erfolg für das gesamte Verlagswesen und die Pressefreiheit. Die freie Presse darf als Grundpfeiler für die freie Meinungsbildung nicht von staatlichen Konkurrenzangeboten beeinträchtigt werden. Staatliche Presseangebote wie gesund.bund.de bergen die Gefahr einer Vermischung von objektiv-neutralen Inhalten mit politisch motivierter Berichterstattung und stören so den Meinungsbildungsprozess.“

Tatsächlich hatte das Landgericht etwa die Rubrik „Krankheiten A-Z“ als Substitute für bestehende private Angebote gesehen. Und in der Kategorie „Gesundheit Digital“ verletze das BMG in seinen Berichten über das E-Rezept sogar „die Pflicht des Staates zu neutralem und sachlichen Informationshandeln“, heißt es im Urteil.

Dr. Dennis Ballwieser, Geschäftsführer des Wort & Bild Verlags und Chefredakteur der Apotheken Umschau betont, dass es wissenschaftlich fundierte, an der evidenzbasierten Medizin orientierte Gesundheitsinformation gebe. „Kolleg:innen in anderen Häusern und wir arbeiten entsprechend der journalistischen Standards nach bestem Wissen. Die eigentliche Herausforderung ist, seriöse von unseriösen Inhalten unterscheidbar zu machen. Das gelingt nicht, wenn die Politik meint, die Arbeit der Presse selbst machen zu können. Denn das führt bei den Bürger:innen dazu, dass nicht mehr klar ist, wer in der Gesellschaft welche Rolle spielt.“

Und Professor Dr. Christoph Fiedler, Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik im Medienverband der freien Presse (MVFP) empfindet es als „fatalen Tabubruch“, dass ein Bundesministerium ein eigenes Fachmedium mit vollwertiger redaktioneller Berichterstattung über Gesundheitsfragen betreibt. „Das Nationale Gesundheitsportal ist in dieser Gestalt mit der Staatsfreiheit der Medien nicht vereinbar und stellt einen verwerflichen Eingriff in den freien Pressemarkt dar. Daher begrüßen wir das heutige Urteil des Landgerichts Bonn ausdrücklich, das eine grundlegende Entscheidung für den Erhalt einer freien und unabhängigen Presse im digitalen Zeitalter bedeutet.“

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Mehr aus Ressort
„Sie wissen doch, wie’s geht“
Shop Apotheke wirbt vor Podcasts
Starkes Wachstum im Ausland
Europas führende Versandapotheken

APOTHEKE ADHOC Debatte