Unruhe beim NARZ

Rechenzentrum: Kündigung des Geschäftsführers unwirksam

, Uhr
Berlin -

Gleich zwei Geschäftsführer mussten im Herbst 2019 beim NARZ ihren Hut nehmen. Doch für das Rechenzentrum hat der Rauswurf bis heute ein Nachspiel – und könnte noch richtig teuer werden. Denn wie das Landgericht Bremen festgestellt hat, war die fristlose Entlassung von Peter Gröschl unbegründet. Verliert das NARZ auch das Berufungsverfahren, muss der ehemalige Geschäftsführer ausgezahlt werden.

Gröschl war im Juli 2018 zum NARZ gekommen, zuvor lange Jahre für das private Rechenzentrum AvP tätig. Beim NARZ hatte Gröschl die Geschäftsführung der Gesellschaft für Informations- und Datenverarbeitung (GfI) erweitert. Doch zu Ende August 2019 wurde die fristlose Kündigung ausgesprochen. Gröschl klagte und war erster Instanz erfolgreich. Weil es um einen Geschäftsführerdienstvertrag ging, wurde nicht vor dem Arbeitsgericht, sondern vor dem Landgericht Bremen verhandelt.

Das NARZ hatte die Kündigung mit einem angeblichen Steuervergehen Gröschls begründet und sogar Strafanzeige gegen den eigenen Geschäftsführer gestellt. Es ging um die Berücksichtigung einer reduzierten Teilstrecke bei der Versteuerung des Firmenwagens. Doch die Staatsanwaltschaft Bremen stellte das Verfahren wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung ein. Einzig wegen falscher Angaben zu drei Monaten musste Gröschl 500 Euro Bußgeld zahlen.

Streit um Dienstwagen

Das NARZ hatte Gröschl vorgeworfen, vorsätzlich falsche Angaben gemacht zu haben, um Steuern zu sparen. Das sei eine schwere Pflichtverletzung und das Vertrauensverhältnis so gestört, dass eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist nicht mehr zuzumuten wäre.

Gröschl hatte vor Gericht dagegen ausgeführt, dass es sich um einen Fehler gehandelt habe. Da es nach seiner Darstellung im Sommer 2019 zu größeren Unstimmigkeiten in der Belegschaft beim NARZ gekommen war, könnte die Steuergeschichte auch nur ein Vorwand für die Trennung gewesen sein.

Das Landgericht Bremen konnte in dem Steuervorfall jedenfalls keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung sehen. Der Kündigungsgrund Steuerhinterziehung sei nicht nachgewiesen und das Verfahren eingestellt worden. Gröschl möge zwar bei der Anzeige einer Änderung der Nutzung des Dienstwagens ein Versäumnis vorzuwerfen sein. „Das allein stellt allerdings keine so schwerwiegende Pflichtverletzung dar, dass darauf eine Kündigung aus wichtigem Grund gestützt werden könnte.“ Der Schaden sei gering, Gröschl habe seine Geschäftsführerstellung im Übrigen beanstandungsfrei erfüllt. Auch bei der Kündigung eines Geschäftsführers gelte der Ultima-ratio-Grundsatz, eine Abmahnung wäre insoweit das Mittel der Wahl gewesen, so das Gericht.

Kein Vergleich möglich

Dem Vernehmen nach hat die NARZ-Seite alle Versuche des Gerichts, auf einen Vergleich hinzuwirken, abgeblockt. Demnach hätte der Richter auch den NARZ-Vorsitzenden Dr. Jörn Graue gern persönlich vor Ort gehabt, der die Kündigung als Alleinvertretungsberechtigter immerhin unterschrieben hatte. Doch offenbar hatte der Vertreter des Rechenzentrums klare Order, sich nicht zu vergleichen.

Und so lautete die Entscheidung des Gerichts: „Der Geschäftsführerdienstvertrag besteht daher fort.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig, das NARZ kann noch in Berufung gehen. Ob Rechtsmittel eingelegt werden, war beim Rechenzentrum bislang nicht zu erfahren. Auch nicht, ob in der Bilanz Rückstellungen gebildet wurden, falls der Fall endgültig verloren geht. Das wäre auf jeden Fall angezeigt, immerhin geht es um rund eine halbe Million Euro.

Damit kehrt weiter keine Ruhe ein beim NARZ. Nach dem Abgang von Gröschl und Uwe Ennen hat das Rechenzentrum in diesem Jahr schon wieder einen Geschäftsführer verloren: Hanno Helmker hat sich in den Ruhestand verabschiedet.

Somit ist Marc Beushausen jetzt allein an der Spitze. Der war trotz mehrfacher Nachfrage tagelang nicht zu erreichen, auch schriftliche Anfragen beim Rechenzentrum liefen ins Leere. Und während in den vergangenen Monaten mit dem Vertriebsleiter, einem Prokuristen und einem Teamleiter IT weitere führende Köpfe von Bord gegangen sind, hat sich Graue mit 88 Jahren noch einmal zur Wahl als Vorsitzender gestellt.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr aus Ressort
Nachfolge noch nicht bekannt
Seifert verlässt Alliance
Frankfurter Wettbewerbszentrale vs. Katjes
Klimaneutral: BGH prüft Kriterien für Werbung

APOTHEKE ADHOC Debatte