Einkaufskonditionen

Rabatte für Großhandels-Apotheken

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Berlin -

Die Großhändler fürchten nach der Umstellung ihrer Marge neue Konkurrenz: Wegen der Fixpauschale pro Packung sind günstige Schnelldreher für den Direktvertrieb attraktiv geworden. Die Regierung hat zwar noch klargestellt, dass auch die Hersteller bei Direktgeschäften keine Rabatte aus den 70 Cent gewähren dürfen. Für Apotheken mit Großhandelslizenz gilt das aber nur bedingt. Und genau in diesem Segment gibt es jetzt die ersten Angebote aus der Industrie.

 

Der Außendienst von Ratiopharm wirbt bei Apotheken mit Großhandelserlaubnis aktuell mit einer Rabattstaffel. „Kleinhändler“ – wie sie im Teva-Konzern genannt werden – können ab einem Jahresumsatz von 200.000 Euro zum ApU einkaufen. Zusätzlich zur prozentualen Marge von 3,15 Prozent sowie bis zu 1 Prozent Skonto gehen also die 70 Cent an die Apotheken.

Bei geringeren Umsätzen vereinnahmt Ratiopharm die Großhandelspauschale jedoch teilweise für sich: Zwischen 50.000 und 100.000 Euro Umsatz heißt es etwa ApU + 50 Cent, darunter sogar ApU + 70 Cent. Offenbar sollen sehr gezielt Einkaufsverbünde angesprochen werden, denn jeder Außendienstmitarbeiter darf nicht mehr als fünf solcher Vereinbarungen schließen.

Die Apotheken verpflichten sich, pro Woche mindestens 3000 Packungen abzunehmen, wobei über das Jahr verteilt 400 verschiedene Artikel zusammen kommen müssen. Geliefert wird maximal im Wochenrhythmus. Werden Produkte der Schwesterfirma AbZ mit bestellt, erhöhen sich alle Schwellen um 50.000 Euro. Offizielle Angebote sind das einem Ratiopharm-Sprecher zufolge aber nicht.

Die rechtliche Einschätzung dieser Konditionenpolitik fällt unterschiedlich aus. Im Direktgeschäft mit Apotheken müssen die Unternehmen prinzipiell mindestens die 70 Cent Fixpauschale aus der Großhandelsvergütung aufschlagen – die zunächst vermutete Lücke im Rabattverbot wurde mit dem Versorgungsstrukturgesetz (VStG) endgültig geschlossen. Im Zweifelsfall, so stellte das BMG noch klar, müssen Apotheken mit Großhandelserlaubnis nachweisen, dass sie nicht für den Eigenbedarf einkaufen.

 

 

Offenbar betritt der Marktführer als erster Hersteller Neuland. Andere Firmen sehen nicht so sehr den Abverkauf zum ApU, sondern eher die umsatzbezogenen Aufschläge kritisch: Laut Arzneimittelgesetz sind die Hersteller nämlich verpflichtet, einen einheitlichen Abgabepreis sicherzustellen.

Bei Ratiopharm sieht man das anders. Grundsätzlich könne man mit Apotheken mit einer Großhandelslizenz entsprechende Verträge schließen und dabei Volumina hinterlegen. Der Herstellerabgabepreis werde dadurch nicht verändert, argumentiert der Hersteller. „Wir bewegen uns im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten. Der ApU bleibt ApU und wird immer eingehalten“, sagt ein Sprecher. Bislang seien allerdings noch überhaupt keine Verträge geschlossen worden. „Das hat aktuell keinerlei Relevanz“, so der Sprecher.

In den Apotheken schlagen derweil ähnliche Angebote anderer Hersteller auf: Der schwedische Generikahersteller Bluefish bietet Apotheken mit Großhandelserlaubnis rund ein Dutzend Artikel zum Herstellerabgabepreis (ApU). Die Sonderkonditionen gelten sogar ohne Mindestbestellwert. „Normale“ Apotheken bekommen immerhin den prozentualen Teil der Großhandelsmarge von 3,15 Prozent komplett, bei portofreier Lieferung.

Am Ende bleibt die Frage, wie viel „Großhandel“ die Apotheken tatsächlich betreiben. Der Großhandelsverband Phagro hatte bei der Anhörung zum VStG gefordert, dass der Einkauf zum ApU explizit nur Apotheken möglich ist, die einen „institutionellen Großhandel“ betreiben. Vermutlich wird der Markt auch in dieser Richtung die neue Grenzziehung noch abtasten.

 

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