Geschlechterneutrale Werbung

Neuer Warnhinweis: Angelini freut sich

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Berlin -

Ab heute muss Heilmittelwerbung einen neuen Pflichttext enthalten: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.“ Der Hersteller Angelini freut sich, nutzte er doch schon vor zwei Jahren erstmals einen geschlechterneutralen Text.

Grund dafür ist die Änderung von § 4 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG), die heute wirksam wird. Der neue Pflichttext tritt an Stelle des jahrzehntelang gesetzlich vorgeschriebenen Textes im generischen Maskulinum: „… und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“.

Angelini setzt sich seit mehr als zwei Jahren aktiv für die Überarbeitung des Gesetzes ein, um die Frauen im Gesundheitssystem sichtbarer zu machen – auch in der Werbung. Die bisherige Formulierung habe Frauen im Gesundheitssystem unsichtbar gemacht und die Realität nicht widergespiegelt, denn fast die Hälfte aller Ärzt:innen und mehr als 70 Prozent der Apotheker:innen seien weiblich.

„Wir sind begeistert, dass die Diskussionen der vergangenen Jahre zu einer Gesetzesänderung geführt haben. Damit haben wir wieder einen kleinen Schritt in Richtung Inklusion geschafft. Uns ist wichtig, dass die Frauen, die sich täglich für die Gesundheit der Menschen einsetzen, gesehen werden. Wertschätzung findet auch in unserer Sprache statt. Daher wird sich Angelini Pharma auch weiterhin für mehr Gleichberechtigung engagieren“, so OTC-Chefin Daniela Sommer.

Petition für Umstellung

Als erstes Unternehmen hatte Angelini 2021 geschlechtergerecht angepasste Pflichttexte in der Arzneimittelwerbung der Produkte BoxaGrippal und Tantum Verde verwendet: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre(n) Arzt/Ärztin oder Apotheker/Apothekerin“, heißt es anstelle des alten Pflichttextes.

Mit dieser Aktion hatte Angelini die öffentliche Diskussion zum Gendern im Sprachgebrauch angeregt. Die Kampagne wurde vielfach aufgegriffen, von der „ZDF heute-show“ und dem ARD-Morgenmagazin über diverse Printmedien bis zu zahlreichen Diskussionen in den sozialen Medien. Um nicht nur Aufmerksamkeit zu generieren, sondern auch eine Gesetzesänderung zu bewirken, war Angelini noch einen Schritt weiter gegangen und hatte im Frühjahr 2021 eine Petition zur Anpassung des Pflichttexts eingereicht.

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