Großhändler will alle Abverkäufe wissen

Gehe/AHD will Datenzugriff auf Apotheken

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Berlin -

Gehe/Alliance Healthcare Deutschland (AHD) will Zugriff auf wichtige Daten von Apotheken. Der Großhändler fordert von seinen Kundinnen und Kunden eine Einwilligungserklärung, um Informationen abzuziehen, verarbeiten und weiterverkaufen zu können. 

Laut Vereinbarung sollen sich die Apotheken bereit erklären, „ihre aktuellen sowie begrenzt historischen Warenwirtschaftsdaten gemäß Adas-DWS-Ausbaustufe III“, zu übermitteln, also „insbesondere die Wareneingangs-, Abverkaufs-, Lagerbestands-, Retouren- und Neinverkaufsdaten“. Aus technischen Gründen sollen weitere Daten übermittelt werden, diese werden würden jedoch bei Eingang unverzüglich gelöscht. In keinem Fall sollen dagegen personenbezogene Daten der Kunden der Apotheke übertragen werden.

„Die Warenwirtschaftsdaten ermöglichen AHD nicht nur die Erfüllung ihrer Leistungspflichten gegenüber der Apotheke, zum Beispiel bei der Erbringung von Serviceleistungen für eine optimierte Lieferfähigkeit der Apotheke, sondern auch die Gewährung von besonderer Konditionen an die Apotheke, was nur durch Leistungen der AHD gegenüber ihren Industriepartnern und anderen an der Pharmadistribution beteiligten Unternehmen wie Marktforschungsunternehmen möglich ist“, heißt es zur Begründung.

Konkret solllen die Daten in der Folge durch die Tochterfirma Gesdat (Gesellschaft für Informationsmanagement) sowie weiteren verbundenen Unternehmen verarbeitet werden. „AHD und Gesdat handeln als gemeinsame Verantwortliche nach Art. 26 DSGVO. Danach erhält AHD die nach dieser Einwilligung zur Verfügung gestellten Warenwirtschaftsdaten, trifft angemessene Sicherheitsmaßnahmen“

Die beteiligten Firmen können aus den erhaltenen Warenwirtschaftsdaten sodann „Analysen, Auswertungen und Statistiken erstellen und diese für interne Zwecke nutzen. Zusätzlich sollen Analysen auch an „pharmazeutische Unternehmer, Industriepartner, anderen an der Pharmadistribution direkt oder indirekt beteiligten Unternehmen wie Marktforschungsunternehmen, Partner aus dem Gesundheitswesen wie Hochschulen und Verbände sowie staatlichen Stellen“ zu Marktforschungs- und Datenanalysen weitergegeben können. Dies soll nach Pseudonymisierung geschehen.

Bei AHD wollte man dazu keine Stellungnahme abgeben.

Die Adas-Schnittstelle liefert dem Großhändler wichtige Daten über die Größe der Apotheke. Zu sehen sind alle Abverkäufe. Damit kann AHD für interne Zwecke einschätzen, mit wem es die WBA-Tochter zu tun hat. Zudem ist ersichtlich, welche Rolle der eigene Großhandel für die Apotheke im Vergleich mit den Mitbewerbern spielt. Branchenkennern zufolge könnten diese Daten wertvoll sein, um ertragreiche Betriebe zu identifizieren.

Auch für die Geschäfte mit Herstellern, die Großhändler wie AHD für die eigene Apothekenkooperation abschließen, sind die Daten wertvoll. Damit kann genau gezeigt werden, welche Betriebe welche Boni erhalten, die über Werbekostenzuschüsse eingehen. Die Hersteller hätten immer mehr Interesse an validen Daten, um zu prüfen, wo ihre Gelder hinfließen. Abseits vom internen Gebrauch macht AHD beziehungsweise das Tochterunternehmen Gesdat mit den Daten Geld, indem sie an Dritte verkauft werden.

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