Die Rosinenpicker Patrick Hollstein, 22.10.2009 12:39 Uhr
Berlin -
Denn die grüne Grenze zwischen Deutschland und den Niederlanden wirkt wie ein gesundheitspolitischer Schutzwall - für die Versender. Hinter der Grenze ist man geschützt vor den Pflichten gegenüber deutschen Kunden. Kein gesetzesfreier, aber eben ein gesetzesärmerer Raum.
Dumm nur, dass laut höchstrichterlicher Rechtsprechung nur Partnern des Rahmenvertrags die Rückvergütung des Herstellerrabatts zusteht. Vertrag und damit Rückvergütung sind an Auflagen gebunden - für deutsche Apotheker ein scharfes Folterinstrument.
Ausländische Anbieter sehen im Rahmenvertrag die Eintrittskarte in eine bessere Versandwelt: mehr Sicherheit in der Finanzplanung und trotzdem bleibt eine Hintertür in der Grenze. Schließlich lassen sich - im Zweifelsfall über EU-Recht - lästige Vorgaben aushebeln: So dürfen Unternehmen mit Sitz in Holland schließlich nicht durch deutsches Apothekenrecht diskriminiert werden.
Nationales Recht wird nur dann in Kauf genommen, wenn es nutzt: „Importquote - nein danke, Rabattverträge - lieber nicht, Arzneimittelpreisverordnung - um Gottes Willen. Nur den Herstellerrabatt, den hätten wir gerne.“ Selektive Wahrnehmung, die zum Rosinenpicken führt. Sogar die Kassenverbände scheinen allmählich bemerkt zu haben, dass die Vorgehensweise der ausländischen Versender falsch ist und das System in Gänze aushöhlt.
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