Aussonderungsrechte für Apotheken

AvP: Musterprozess soll bald starten

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Berlin -

Ins Insolvenzverfahren des Rechenzentrums AvP kommt endlich wieder etwas Bewegung: Anfang kommenden Jahres könnte ein Musterprozess starten, in dem zentrale Fragen der Aussonderungsrechte geklärt werden sollen. Das kündigen mehrere Apothekerverbände gegenüber ihren Mitgliedern an.

Wegen der komplexen Sachlage und unterschiedlichen Vertragsbedingungen zwischen den betroffenen Apotheken und AvP wird es vermutlich mehrere Musterprozesse geben müssen. Hierüber befinde man sich in enger und konstruktiver Abstimmung mit AvP-Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos sowie den Anwält:innen zahlreicher betroffener Apotheken, teilen die LAV mit.

Die inhaltliche Abstimmung umfasse neben der Auswahl geeigneter Musterprozesse auch die gemeinsame Erarbeitung einer Bindungsvereinbarung, damit sich alle interessierten Apotheken an den Musterprozessen beteiligen können. Gerade für die Apotheken seien die Musterprozesse „eine effiziente und kostengünstige Möglichkeit zur gerichtlichen Überprüfung ihrer größtenteils von dem Insolvenzverwalter bislang nicht anerkannten Aussonderungsrechte“, sind die Apothekerverbände überzeugt. Auch Hoos selbst hatte sich stets für Musterprozesse ausgesprochen.

In der Zwischenzeit wurde laut dem abgestimmten Rundschreiben ein Entwurf der Bindungsvereinbarung erarbeitet, der jetzt noch final abgestimmt werden soll. Mit der Implementierung der Musterprozesse dürfte dann Anfang des kommenden Jahres zu rechnen sein, so die Ankündigung.

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