Apothekenkooperationen

Gesine prüft Verfassungsbeschwerde

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Berlin -

Mit der Zahlungsunfähigkeit hat sich Gesine aus dem Geschäft verabschiedet: Apothekenkooperation und Großhandel sind aufgelöst, Vorstände und ein Großteil der Mitarbeiter wurden mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Mitte Dezember freigestellt. Das Management hatte die gewünschte Eigenverwaltung nicht vor Gericht durchsetzen können. Doch Gesine will weiter um Eigenständigkeit kämpfen, und erwägt, mit zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Gerichtsbeschlüsse vorzugehen.

Mit den Beschwerden solle die Entscheidung des Amtsgerichts Potsdam abgeändert und den Tatsachen entsprechend wiedergegeben werden, sagt der Rechtsanwalt von Gesine, Wilhelm Klaas von der Krefelder Kanzlei Klaas & Kollegen. Die Beschlüsse seien „in einer Vielzahl von Punkten falsch“. Er prüfe zudem eine Strafanzeige gegen den zuständigen Richter wegen Rechtsbeugung.

Klaas kritisiert vor allem die fast sechsstündige Anhörung, die der Entscheidung des Insolvenzgerichts voranging. Am 6. Dezember war es demnach vor Gericht zu einer hitzigen Debatte gekommen. Mehrfach hatte der Gesine-Anwalt nach eigenen Angaben darum gebeten, die wesentlichen Ausführungen wörtlich zu protokollieren. Daraufhin habe der Insolvenzrichter versucht, ihm eine Schreibmappe aus etwa fünf Metern Entfernung an den Kopf zu werfen.

Ist Gesine mit den Verfassungsbeschwerden erfolgreich, könnte die Entscheidung des Insolvenzrichters sogar aufgehoben werden. Der Ausgang hängt von der Argumentation ab. Gesine muss darstellen, weshalb das Gericht ein Grundrecht verletzt hat. Dies könnte beispielsweise das Recht auf freie Berufsausübung betreffen.

Die Hürde für eine Verfassungsbeschwerde ist groß: Weniger als 2 Prozent der Anträge werden überhaupt von dem Karlsruher Gericht angenommen.

Ende Januar müssen die Klagen eingereicht sein. Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) kann nur dann angerufen werden, wenn zuvor alle Rechtswege ausgeschöpft sind. Laut Klaas war es im Fall von Gesine nicht möglich, gegen den Beschluss über die Eröffnung der Insolvenzverfahren vorzugehen. Der Anwalt ließ daher zunächst nur klarstellen, dass das vorliegende Vertragsangebot des Großhändlers Gehe aktuell sei und nicht aus dem Jahr 2003 stamme.

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