Großhandel/Kooperation

Gesine gaukelt vor Gericht

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Berlin -

Die insolvente Apothekenkooperation Gesine und der gleichnamige, ebenfalls zahlungsunfähige Großhandel haben bis zuletzt auf Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren gedrängt. Die Vorstände ließen nichts unversucht, auch vor Täuschungen schreckten sie offenbar nicht zurück: Sie wollten das Amtsgericht Potsdam mit angeblichen Vertragsangeboten eines Investors und einem vermeintlichen Sanierungskonzept überzeugen. Doch die Richter durchschauten die Taktik.

Ende vergangener Woche wurde der Antrag auf Selbstverwaltung abgelehnt, weil sich das Gericht nicht ausreichend über ein angeblich vorliegendes Sanierungskonzept informiert fühlte. Gesine habe die Informationspflicht „grob missachtet“, so die Richter. Es lägen „ausreichend Umstände vor, die indirekt Nachteile für die Gläubiger befürchten lassen“. In deren Interesse und zu deren Schutz sei keine Eigenverwaltung angeordnet worden.

Dass Gesine ein Vertragsangebot vorgetäuscht habe, verletze die Informations- und Auskunftspflichten gegenüber dem Insolvenzgericht. Es sei versucht worden, Informationen vorzuenthalten und den Beteiligten einen Verfahrensstand vorzuspielen, der den konkreten Tatsachen nicht entsprochen habe, so das Gericht.

Gesine hatte am 13. September Insolvenzantrag gestellt und das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung gestartet. Am 27. November hatte der vorläufige Sachverwalter Professor Dr. Rolf Rattunde von der Berliner Kanzlei Leonhardt den Richtern sein Gutachten vorgelegt.Detail

Der Pharmagroßhandel sowie die Kooperation seien überschuldet und zahlungsunfähig, heißt es darin. Ob ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchgeführt werden könne, hänge vom Stand des Sanierungsprozesses ab. Rattunde konnte das Gericht jedoch zu diesem Zeitpunkt mangels Fakten nicht über die aktuelle Lage informieren.

Daraufhin ordneten die Richter eine Anhörung an: Der 6. Dezember sollte Klarheit bringen. Als Verfahrensbevollmächtigter für Gesine erschien Rechtsanwalt Wilhelm Klaas von der Krefelder Kanzlei Klaas & Kollegen. Er erklärte, es sei ein Investor vorhanden, der dem Gericht jedoch nicht benannt werden könne. Auch der vorläufige Gläubigerausschuss sowie Sachverwalter Rattunde kannten den Geldgeber nicht. Klaas zeigte den Richtern als Beleg mehrmals „mehrere Unterlagen in einer Klarsichthülle“.

Diese Unterlagen ließen die Richter anschließend von noch einmal Rattunde prüfen. Das Ergebnis: „Die im Erörterungstermin vorgelegte Hülle erhielt kein Sanierungskonzept. Hierin befand sich auch nicht ein Vertragsentwurf oder ein Vertrag.“ Stattdessen fand Rattunde in der Klarsichthülle ein Konditionsangebot eines anderen Großhändlers aus dem Jahr 2003. Es sei keine Investition vorgesehen. Auch ein Kauf werde darin nicht erwähnt.

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