EU-Kommission

Finanzhilfe hängt von Apotheken ab

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Eigentlich liegen die Apotheken in Europa außerhalb des Zugriffs der EU-Kommission. Gleich mehrfach hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) der Behörde in den vergangenen Jahren auf die Finger geklopft, etwa bei den Verfahren zum Fremdbesitzverbot oder zur Bedarfsplanung. Dass man in Brüssel offensichtlich Schwierigkeiten hat, sich vom Ideal eines liberalisierten Apothekenmarktes zu verabschieden, zeigen die aktuellen Auflagen für Griechenland.

Nachdem sich die EU-Staaten, die Europäische Zentralbank und und der Internationale Währungsfonds Anfang Mai auf Finanzhilfen von bis zu 110 Milliarden Euro geeinigt hatten, legte die Kommission vier Wochen später ihren Auflagenkatalog für die griechische Regierung vor. Federführend war diesmal nicht das Ressort Binnenmarkt, das unter Ex-Kommissar Charlie McCreevy einen Schwerpunkt auf den Apothekenmarkt gelegt hatte. Stattdessen setzt sich die Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen über die Vorgaben der EU-Richter hinweg.

In dem 90-seitigen Schreiben mit dem Titel „The Economic Adjustment Programme for Greece“ wird Athen unter anderem aufgefordert, die so genannten geschlossenen Berufe zu öffnen: Dazu gehören neben Rechtsanwälten, Notaren und Architekten auch Apotheker. Durch strukturelle Maßnahmen solle der Wettbewerb verbessert werden, führt die Kommission aus.

„Die neue Gesetzgebung sollte die Niederlassung erleichtern, indem die Voraussetzungen, die von [...] der Dienstleistungsrichtlinie erfasst werden, erheblich reduziert werden“, heiß es in dem Papier. Gemeint sind insbesondere „Anforderungen im Zusammenhang mit quantitativen oder territorialen Beschränkungen, Anforderungen an die Gesellschaftsform, Besitzbeschränkungen, feste Mindest- und/oder Höchsttarife sowie Beschränkungen für multidisziplinäre Aktivitäten“.

Ganz konkret fordert Brüssel Athen auf, die bisherige Mindest-Marge für Apotheken aufzuheben. Auch Vorgaben bezüglich der Anzahl der Apotheken müssen abgeschafft werden. Dass sich die griechische Regierung hinter dem EuGH-Urteil zur Bedarfsplanung in Spanien verstecken wird, dürfte angesichts des ungleichen Kräftegleichgewichts kaum zu erwarten sein.

Mit der Umsetzung der EU-Vorgaben ist Griechenland allerdings im Verzug: Eigentlich hätte das Gesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium noch im vergangenen Jahr ein Gesetz zur Aufhebung von Handelsbeschränkungen im Apothekensektor vorlegen sollen. Doch bereits die Ankündigung der Reform hat bei den rund 1200 Apothekeninhabern für Protest gesorgt. Seit gut einer Woche wird gestreikt. Bis Juni soll das Gesetz trotzdem verabschiedet werden.

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