Rabattverträge

Linz: Keine Angst vor Bedenken

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Berlin -

Zum Ärger der Politik haben sich Krankenkassen und Apotheker noch immer nicht auf eine aut-idem-Liste verständigt. Am 2. Oktober wird erstmals vor der Schiedsstelle verhandelt. Bis eine Einigung erzielt ist, sollten die Apotheker im Zweifel pharmazeutische Bedenken geltend machen, rät Niedersachsens Kammerpräsidentin Magdalene Linz. Erfahrungen ihrer Kollegen zeigen, dass das funktioniert.

Hat der Arzt kein aut-idem-Kreuz gesetzt, sind Apotheken zur Abgabe eines Rabattarzneimittels verpflichtet. Bei Nichtbeachtung der Verträge können die Kassen auf Null retaxieren, wie unlängst vom Bundessozialgericht (BSG) bestätigt wurde.

Allerdings gibt es Ausnahmen für die Austauschpflicht, ganz profan etwa die fehlende Lieferfähigkeit des Rabattarzneimittels. Apotheker können aber eben auch pharmazeutische Bedenken geltend machen, wenn eine Unverträglichkeit besteht oder aus ihrer Sicht die Compliance des Patienten gefährdet ist.

Linz ermutigt die Kollegen, in kritischen Fällen öfter von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen: „Ich weiß, dass viele Kollegen waidwund geschossen wurden durch Retaxationen, aber ich würde mir trotzdem mehr Selbstbewusstsein wünschen“, sagt die Kammerpräsidentin.

Gerade bei Arzneimitteln mit geringer therapeutischer Breite wie Antiepileptika, Psychopharmaka oder Immunsuppressiva hat Linz in ihrer Apotheke selbst keine Scheu, das gewohnte Medikament abzugeben: „Ich kenne niemanden, der wegen pharmazeutischer Bedenken retaxiert wurde“, so Linz.

Apotheker Hermann Eiken aus Lathen gehört zu denen, die einen Austausch in kritischen Fällen konsequent ablehnen. Während viele Apotheker in weniger als 1 Prozent der Fälle Bedenken geltend machen, liegt die Quote in Eikens Brunnen-Apotheke rund zehnmal so hoch. Retaxiert wurde er zwar nicht, hatte aber wegen seiner pharmazeutischen Bedenken schon Besuch vom Beratungsapotheker der AOK Niedersachsen.

Der Beratungsapotheker hatte sich angekündigt, um über die auffällige Quote zu sprechen. „Wir haben uns eine Stunde sehr kollegial ausgetauscht und ich konnte ihn überzeugen, dass wir das nicht willkürlich machen“, sagt Eiken. Seither habe er nichts mehr von der Kasse gehört, insbesondere keine Retaxierungen.

Eiken entscheidet je nach der bisherigen Medikation des Patienten im Einzelfall. Wichtig sei daher eine gute Dokumentation. „Ich kann alle Kollegen nur animieren, dass sie ihre pharmazeutische Kompetenz ernst nehmen. Die Krankenkassen müssen sehen, dass die Apotheker einen Versorgungsauftrag haben und diesen auch erfüllen“, sagt Leiken.

Linz sieht das ähnlich. Letztlich sei es auch für die Verhandlungen zur aut-idem-Liste hilfreich, wenn die Apotheker von ihren Möglichkeiten Gebrauch machten. Beim Deutschen Apothekerverband hatte man ebenfalls mehrfach darauf hingewiesen.

Die Kammerpräsidentin hat kein Verständnis dafür, dass der GKV-Spitzenverband die Verhandlungen blockiert: „Es gibt Beispiele in anderen Ländern, an denen man sich orientieren könnte“, so Linz. Dänemark zum Beispiel habe bereits eine sehr ausführliche Liste.

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