Berlin - Das politische Schicksal der neuen pharmazeutischen Dienstleistungen ist ungewiss: Das Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) liegt auf Eis. Auf der kommenden Mitgliederversammlung am 11. Dezember will die ABDA dennoch Kammern und Verbänden ihre Ideen zu pharmazeutischen Dienstleistungen präsentieren. In den letzten Monaten wurden dazu Vorschläge von einer Arbeitsgruppe entwickelt. Vielmehr ist noch nicht bekannt. Interessant wird sein, ob – und wenn ja – welche Honorarforderungen die ABDA damit verbindet. Die Pharmaziestudierenden verlangen schon mal 1,15 Euro pro Minute.
Das VOAG sieht für neue pharmazeutischen Dienstleistungen einen Betrag von 150 Millionen Euro vor. Die Kassen sollen verpflichtet werden, über die Inhalte mit der Apothekerschaft Verträge zu schließen und einen Fonds einzurichten – vergleichbar mit dem Nacht - und Notdienstfonds. Seit dem Frühjahr arbeitet unter der Führung der Bundesapothekerkammer eine Expertengruppe aus Kammer- und Verbandsvertretern sowie ABDA-Fachleuten an einem Entwurf. Laut einem Beschluss der ABDA-Mitgliederversammlung erhebt die Apothekerschaft den Anspruch, diese Dienstleistungen selbst zu definieren.
Laut BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer geht es bei pharmazeutischen Dienstleistungen nicht darum, Geld an sich selbst zu verteilen, sondern Eckpunkte und Qualitätskriterien zu definieren. Zunächst hat die BAK grundlegende Kriterien für honorarfähige Dienstleistungen festgelegt: Diese sollen in der Fläche umsetzbar sein. Außerdem darf die Dienstleistung nicht bereits jetzt über das Fixum abgegolten sein und sie muss dem Patienten nutzen. Weiter soll gewährleistet sein, dass diese rechtssicher und mit der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) vereinbar ist. Und nicht zuletzt muss die Leistung anhand von objektivierbaren Kriterien für die Kasse n überprüfbar sein.
Gemessen an diesem Kriterienkatalog dürfte wenig überraschend die Medikationsanalyse im Zentrum der ABDA-Vorschläge stehen. Laut ABDA soll die Medikationsanalyse zu einer Regelleistung werden. Spannend ist hier allerdings die Frage, ob dies für alle Patienten gilt oder nur für solche mit fünf und mehr regelmäßigen Medikationen, wie es die ABDA bereits vor Jahren für sinnvoll hielt. Hierfür kämen laut Statistik etwa vier bis fünf Millionen sogenannte „multimorbide“ Patienten in Frage. Der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgesehene 150 Millionen Euro schwere Honorartopf reicht aber bei weitem nicht aus, um das einmal angedachte Honorar von rund 100 Euro für eine Medikationsanalyse zu finanzieren. Bei fünf Millionen Patienten blieben gerade einmal 30 Euro pro Jahr und Patient übrig – und für weitere pharmazeutische Dienstleistungen wäre der Topf bereits leer.
APOTHEKE ADHOC Debatte