Rezept-Fälschungen können für einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden sorgen. Denn Fälschungen dürfen gemäß Rahmenvertrag nicht beliefert werden. Derzeit sorgen manipulierte Ozempic-Rezepte (Semaglutid) für Retaxationen. Woran diese zu erkennen sind, verrät die AOK-Nordost.
„Gefälschte Verordnungen sowie Verordnungen auf missbräuchlich benutzten Arzneiverordnungsblättern oder missbräuchlich genutzte elektronische Verordnungen dürfen nicht beliefert werden, es sei denn, die Fälschung oder der Missbrauch waren bei Wahrung der erforderlichen Sorgfalt für die Apothekerin / den Apotheker nicht erkennbar“, heißt es in § 7 Rahmenvertrag. Zudem muss das pharmazeutische Personal muss gemäß § 17 Absatz 8 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) einem erkennbaren Arzneimittelmissbrauch entgegenwirken.
Doch nicht immer ist eine Fälschung zu erkennen. So auch bei Ozempic. Davor hatte die AOK Nordost bereits im vergangenen Jahr gewarnt und Tipps gegeben, woran manipulierte Verordnungen zu erkennen sind. Ein Indikator sei die Diagnose. „Den meisten Fälschungen ist gemein, dass die Diagnose explizit genannt wird, obwohl dies bei Arzneimittelverordnungen nicht vorgesehen ist“, so die AOK Nordost.
Aber es gibt noch weitere Punkte, die auf eine Manipulation hinweisen können. Dazu gehören eine falsche oder fehlende Dosierungsangabe sowie ein nicht einheitliches Schriftbild, das durch verschiedene Schriftgrößen oder -arten auffällig ist. Als Dosierung kann „1-0-0“ angegeben sein. Doch das Arzneimittel wird nicht täglich, sondern einmal wöchentlich angewendet.
Hinzukommt, dass in vielen Fällen laut AOK Nordost Wohnort der Versicherten und Standort der verordnenden Arztpraxen sehr weit von den einlösenden Apotheken entfernt sind. „Vermuten Apotheken eine Fälschung, sollten sie direkt die Polizei informieren und sich auf jeden Fall mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen“, heißt es von der Kasse.
Zwar muss die Diagnose bei Kassenrezepten nicht angegeben werden, aber aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) empfohlen Ozempic nur indikationsbezogen – zur Behandlung von Diabetes Typ 2 – und nicht zur Gewichtsreduktion zu verordnen. Da eine Verordnung zulasten der Kassen auf Muster-16 außerhalb der Indikation ohnehin nicht gestattet ist, lautete die Empfehlung bei Privatrezepten die Indikation anzugeben. Bei fehlender Angabe soll Rücksprache mit der Praxis gehalten werden.
Weil vor mehr als einem Jahr das E-Rezept verpflichtend eingeführt wurde, kann auch das Papierrezept selbst ein Fälschungskriterium sein.
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