Herstellerrabatt

Apotheker verklagt Dr. Beckmann

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Berlin -

Dr. Beckmann hat wieder Ärger wegen der Erstattung des Herstellerrabatts für das Notfallmedikament Anapen (Epinephrin). Ein Apotheker zog vor Gericht, da das Hamburger Unternehmen den Abschlag nicht zahlen wollte. Mit einem Vergleich will Dr. Beckmann den Fall jetzt abschließen – ein grundsätzliches Eingeständnis soll das Angebot aber nicht sein.

Ein Apotheker aus Nordrhein-Westfalen hatte den Hersteller Ende 2012 vor dem Sozialgericht Köln verklagt. Sein Rechenzentrum hatte ihm zwischen 2010 und 2012 drei Mahnungen über einen Betrag von insgesamt 43,02 Euro geschickt. Dr. Beckmann habe die Zahlung verweigert, so der Apotheker.

Die Absage wollte der Apotheker nicht auf sich sitzen lassen. Bei dem Betrag handele es sich zwar „nur um Peanuts“, doch es gehe ums Prinzip. Nach etwa einem Jahr lenkt Dr. Beckmann jetzt ein und will den ausstehenden Betrag zahlen.

Dem Hersteller zufolge ist das Fortführen des Verfahrens unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht sinnvoll. Der Vergleich solle aber keine Anerkennung einer bestehenden rechtlichen Verpflichtung sein. Auch Präjudiz für die Sach- und Rechtslage räumt Dr. Beckmann nicht ein. Die Zahlung beziehe sich ausdrücklich nicht auf die Erstattung des Generikarabatts. Stattdessen solle mit dem Vergleich der entstandene Schaden des Apothekers ausgeglichen werden.

Der Hersteller liegt seit Jahren wegen des Abschlags mit Apothekern im Clinch. Nachdem einem Anapen-Rückruf im Mai 2012 hatte Dr. Beckmann auch Zahlung des Abschlags eingestellt, in Einzelfällen auch für zuvor abgegebene Packungen. Apotheker hatten sich über das Vorgehen beschwert.

Laut Dr. Beckmann handelt es sich bei dem Arzneimittel ohnehin nicht um ein Generikum. „Nicht wir müssten die Adressaten sein. Die Apotheken müssen sich mit denjenigen auseinander setzen, die das Geld einfordern“, sagt ein Firmensprecher.

Der Hersteller hatte bereits eingeräumt, den Apothekern gern Ärger ersparen zu wollen. Aber man könne nicht für Abschläge bezahlen, die nicht begründet seien. Dr. Beckmann befürchtet, das Geld von den Kassen nie mehr zurückfordern zu können, wenn die Abschläge erst einmal gezahlt sind. Hochrechnungen zufolge geht es insgesamt um knapp eine halbe Million Euro.

Ob der Apotheker den Vergleich annehmen wird, hat er zwar noch nicht endgültig entschieden. „Mir wird der Gerichtsstreit in den Instanzen aber zu anstrengend“, sagt er. Die Frist läuft Ende des Monats ab.

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