Hilfstaxe gekündigt

Gespeicherte Rezepturen müssen neu berechnet werden

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Berlin -

Mit dem Jahreswechsel hat die Hilfstaxe ihre Gültigkeit verloren – ausgenommen Cannbisblüten. Die Abdata wird die hinterlegten Preise für Stoffe und Gefäße zum neuen Jahr löschen. Abgerechnet wird nach §§ 4 und 5 Arzneimittelpreisberechnung. Das gilt auch für alle gespeicherten Rezepturen.

Zum neuen Jahr müssen Apotheken ihre Rezepturen neu kalkulieren. Denn es gilt nicht mehr der Preis der Hilfstaxe, sondern der tatsächliche Einkaufspreis der Apotheke, sprich der reale Einkaufspreis abzüglich Großhandelsrabatt. Bei Fertigarzneimitteln ist der „Listen-EK“ Ausgangswert der Berechnung. Außerdem wird nicht mehr anteilig berechnet. Die Apotheke zieht für den Apothekenverkaufspreis den Apothekeneinkaufspreis der erforderlichen üblichen Abpackung heran, berechnet den realen Einkaufspreis der Packung in voller Höhe und rechnet diesen entsprechend ab.

Somit müssen Apotheken die gespeicherten Rezepturpreise am 1. Januar 2024 neu kalkulieren. Mehr noch. Weil zum 1. und 15. des Monats Preisänderungen in die Software eingespielt werden, muss unter Umständen – bei Preiserhöhung oder Preissenkung – neu berechnet werden. Für die Abrechnung gelten §§ 4 und 5 Arzneimittelpreisverordnung. Für die Kassen wird es im neuen Jahr teurer. So wird beispielsweise für 100 g Hydrophile Metronidazol-Creme 1 Prozent NRF 11.91 ein Abgabepreis von 42,72 Euro angerechnet.

Kassen wollen nicht zahlen

Die Kassen haben schon mitgeteilt, dass sie eine andere Auffassung vertreten. Ebenso wie der GKV-Spitzenverband. Sie wollen weiterhin nur die Abrechnung der verarbeiteten Mengen an Stoffen akzeptieren.

Apotheken dürfen trotz Retax-Risiko die Anfertigung von Rezepturen nicht verweigern oder als Selbstzahlerleistung anbieten. Aus Sicht des DAV wäre dies „nicht rechtskonform“. Die Begründung: „Die Apotheken sind nach wie vor verpflichtet, die gesetzlich versicherten Personen im Wege des Sachleistungsprinzips nach Maßgabe der hierzu geltenden Bestimmungen (v.a. aus den Rahmenverträgen gemäß §§ 129, 300 SGB V) zu versorgen. Lediglich die Vertragspreise der Hilfstaxe sind weggefallen. An deren Stelle treten die Preisregelungen nach den §§ 4, 5 AMPreisV.“

Die Hilfstaxe Anlage 1 und 2 – Stoffe und Gefäße – wurde vom DAV gekündigt, weil trotz gestiegener Kosten die Kassen nicht mehr zahlen wollen. Seit 2019 wurden die Preise der Hilfstaxe nicht angepasst.

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