Bevor es die Krankenkassen einfordern

Fortbildungen: DPhG kritisiert mangelndes Interesse

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Berlin -

Die Stiftung für Arzneimittelsicherheit und die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) dringen auf eine konsequentere Umsetzung der pharmazeutischen Fortbildung. Diese gehöre zwar laut Bundesapothekerkammer (BAK) zum Selbstverständnis der Apothekenberufe, werde jedoch derzeit inkonsequent umgesetzt und überwacht.

„Die kontinuierliche und berufsbegleitende Sicherung und Erweiterung der fachlichen Kompetenzen, Fertigkeiten und Fähigkeiten“ seien grundlegend für Apotheker:innen, PTA und PKA – „mindestens in dem Maße, wie sie zur Ausübung des Berufes erforderlich ist“, halten die beiden Organisationen gemäß den Heilberufekammergesetzen der Länder sowie den Berufsordnungen der Landesapothekerkammern (LAK) fest. Dazu gehöre als Nachweis auch der Erwerb eines Fortbildungszertifikats.

Diese Vorgabe und auch das Selbstverständnis seien begründet, so gebe es doch ständig große Fortschritte auf dem Gebiet der Arzneimitteltherapie. Jedes Jahr kämen etwa 40 Arzneimittelneuzulassungen dazu, ebenso wie eine Vielzahl neuer Arzneistoffklassen, wie GLP1-Analoga, Glifozine, Kinase- und Checkpoint-Inhibitoren in den vergangenen Jahren. Dies bedürfe eines sich ständig erneuernden Wissens, heißt es weiter. Eine lebenslange und verpflichtende Fortbildung seien daher essenziell für die Patientenversorgung.

Unterzeichnet wurde die Stellungnahme von Professor Dr. Ulrike Holzgrabe, Vorsitzende des Beirates der Stiftung für Arzneimittelsicherheit sowie Professor Dr. Ulrich Jaehde, Präsident der DPhG. Beiden sei durchaus bewusst, „dass die aktuelle Situation in der deutschen Präsenzapotheke alles andere als komfortabel ist, nicht zuletzt wegen Unterfinanzierung, überbordender Bürokratie und Personalknappheit. Gleichwohl führt an einer konsequenten Umsetzung der Fortbildungspflicht, wie in anderen europäischen Ländern und wie in der deutschen Ärzteschaft, kein Weg vorbei.“

Kritik an Kammern

An Angeboten mangele es nicht: LAK, BAK und auch DPhG würden zahlreiche Angebote schaffen. „Das Kernproblem besteht in der nicht vorhandenen Bereitschaft der Kammern (eine Ausnahme ist die Landesapothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern), die Fortbildungsverpflichtung ihrer Mitglieder mit geeigneten Maßnahmen durchzusetzen“, konstatieren die Unterzeichner.

Dabei sei „die nachhaltige Zukunft des Berufsstandes“ davon abhängig, dass diese Prämisse auch konsequent umgesetzt werde. „Sie sollte deshalb nach entsprechender Ankündigung ab dem Jahr 2026 umgesetzt werden.“ Entsprechende Erfahrungen, wie aus Österreich, zeigten, dass eine konsequentere Umsetzung so machbar wäre.

„Die Beibehaltung des Status quo wird mittelfristig dazu führen, dass die Umsetzung der Fortbildungspflicht von der Politik (und zukünftig möglicherweise von den Krankenkassen als Verhandlungspartner der Apotheker) eingefordert und die Attraktivität des Arbeitsplatzes öffentliche Apotheke weiter sinken wird.“

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