Einkaufskonditionen

Streit um Überweiser-Rabatte

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Berlin -

Direkt günstig beim Hersteller einkaufen und trotzdem bequem vom Großhandel beliefert werden – viele Apotheken nutzen im OTC-Geschäft sogenannte Überweiser. Die Großhändler verdienen daran zwar weniger, sind aufgrund entsprechender Belieferungsverträge mit dem Hersteller aber zumindest nicht ganz außen vor. Eigentlich ist das System eingespielt, doch aktuell gibt es mal wieder Ärger: Zwei Großhändler werfen dem Hersteller GlaxoSmithKline (GSK) vor, die Überweiserkonditionen zu deckeln. Der bestreitet das nachdrücklich.

Eine Apothekerin aus Norddeutschland hat kürzlich mit ihren beiden Großhändlern Phoenix und Gehe neue Einkaufskonditionen verhandelt. Unabhängig voneinander hätten beide Großhandelsvertreter erklärt, dass GSK den Großhandelsrabatt im Überweisergeschäft vertraglich festgeschrieben habe, berichtet die Apothekerin.

Nach ihren Angaben lag das Angebot etwa 5 Prozentpunkte unter dem bisherigen Wert. Sie konfrontierte den GSK-Außendienst damit und erklärte, künftig weniger Ware zu bestellen. Der Vertreter des Herstellers habe dementiert, dass man Einfluss auf die Konditionen der Großhändler für das Überweisergeschäft nehme.

Es folgte eine schriftliche Bestätigung aus Hamburg: GSK habe vor zehn Jahren das Direktgeschäft auf ein von den Großhändlern unterstütztes Überweisungsgeschäft umgestellt – auf Wunsch vieler Apotheker. „Neben dem von unserem Außendienst gewährten Artikel-Barrabatt gewährt Ihnen der Großhandel für unser aktives Sortiment einen gesonderten Großhandels-Überweiserrabatt“, heißt es in dem Schreiben von Vertriebschef Christoph Hinnenberg und dem zuständigen Mitarbeiter. Und weiter: „Die vollsortierten pharmazeutischen Großhändler sind absolut frei in der Gestaltung und Höhe dieses Überweisungsrabattes.“

Ob der Rabatt direkt pro Lieferung oder erst nachträglich am Monatsende in einer gesonderten Abrechnung gewährt werde, liege einzig und allein im Ermessen des jeweiligen Großhändlers, so GSK. „Auf den vom Großhandel gewährten Überweiserrabatt haben und dürfen wir keinen Einfluss nehmen. GSK hält die gesetzlichen Vorschriften ausnahmslos ein“, so der Hersteller. Das Schreiben ist nicht personalisiert, offenbar gab es schon andere Anfragen.

Bei Überweisergeschäften vereinbart die Apotheke mit dem Hersteller die Konditionen; diese werden vom Großhandel 1:1 weitergegeben. Die Lieferanten treffen eigene Vereinbarungen mit dem Hersteller, aus denen sich ihre Vergütung ergibt. Aus dieser Marge können den Apothekern weitere Vorteile gewährt werden. Schon aus kartellrechtlichen Gründen wäre es bedenklich, wenn Hersteller Einfluss auf diese Konditionen nehmen würden.

Möglich wäre im konkreten Fall, dass die Großhändler mittlerweile schlechtere Konditionen bei GSK haben. Dies ist dem Vernehmen nach aber nicht der Fall; das Geschäftsmodell habe sich in den vergangenen Jahren nicht signifikant geändert. Eine Veränderung für die Einkaufskonditionen der Apotheker sollte daraus jedenfalls nicht resultieren.

Die Apothekerin informierte ihre Großhändler über die Erklärung des Herstellers. Die Außendienstler hätten das Schreiben sehr interessiert aufgenommen und an die Konzernzentralen in Mannheim und Stuttgart weitergeleitet.

GSK vertreibt wichtige OTC-Produkte wie Alli, BesserAtmen, Cetebe, Formigran, Niquitin, Physiogel, Stieprox und Zovirax. Hierzulande ist das OTC-Geschäft in der Apotheke nach dem Verkauf verschiedener Marken an Omega auf rund 60 Millionen Euro eingebrochen, von denen die Hälfte auf Chlorhexamed entfällt. Allerdings wird im Laufe des Jahres das Geschäft mit der OTC-Sparte von Novartis zusammengelegt.

Auch andere Hersteller wie Hexal, Ratiopharm oder Engelhard setzen viel auf das Überweisergeschäft. Die Unternehmen profitieren davon, dass die Apotheken nicht in Eigenregie beliefern werden müssen und keine einzelne Rechnungslegung gemacht werden muss. Trotzdem bleibt auf diese Weise der direkte Kontakt in die Apotheke bestehen.

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