Einkaufskonditionen

Dr. Wolff verweigert Platzierungsrabatt

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Berlin -

Kooperationsvereinbarungen zwischen Herstellern und Apothekern können auch eine Platzierung der Ware in der Offizin vorgeben, die sich dann in den Konditionen niederschlägt. Holger Dubben aus Nordrhein-Westfalen hat Ärger mit Dr. August Wolff. Die Zusammenarbeit sei vom Hersteller gekündigt worden, weil Umsatzziele nicht erreicht worden seien, sagt der Inhaber von drei Apotheken in Bergheim. Doch die habe es nie gegeben.

In dem konkreten Fall handelt es sich um eine OTC-Kooperationsvereinbarung für das Jahr 2015 über neun Linola-Produkte und sechs Artikel von Vagisan. Die Produkte sollten in Sicht- und Freiwahl in „Premium-Augenhöhe“ platziert werden. Der Hersteller gab zudem vor, welche Präparate in den verschiedenen Saisons in den Regalen stehen sollten.

Dafür erhielt Dubben 20 Prozent Barrabatt sowie 30 Tage Valuta und weitere 2 Prozent Skonto bei Lastschriftverfahren. Außerdem wurde ein umsatzabhängiger Nachlass von weiteren 2 Prozent angekündigt. Der Mindestauftragswert lag bei 100 Euro ab einer Liefermenge von drei Stück. „Voraussetzung für diese Kooperation ist die Bereitschaft der Partner-Apotheke zur jährlichen Umsatz-/Absatz-Transparenz per EDV-Ausdruck“, heißt es weiter.

Anfang 2016 erkundigte sich Dubben nach den Konditionen, da die Vereinbarung abgelaufen war. Der Außendienstmitarbeiter habe gesagt, dass der Vertrag verlängert worden sei und er ihn in Kürze vorbei bringen werde. „Darauf warte ich bis heute“, sagt der Apotheker.

Als Dubben kürzlich erneut bestellen wollte, wurde er laut eigenem Bekunden mit der Kündigung konfrontiert. Angeblich sei eine Angestellte telefonisch darüber informiert worden. „Fakt ist, dass ich den Einkauf für meine drei Apotheken ausschließlich selbst regle und dass meine Mitarbeiter diese Information auch regelmäßig an Firmen weitergeben.“

Dubben wollte es genau wissen und hakte beim Hersteller nach. In Bielefeld sei ihm gesagt worden, dass nicht ausreichend Verkaufserlöse erwirtschaftet worden seien. „Ein Umsatzziel wurde aber in keinster Weise vereinbart“, sagt Dubben. Der Außendienstmitarbeiter habe bei den Besuchen lediglich die Platzierung der Produkte geprüft. Auch in der Vereinbarung festgelegte Team- und Produktschulungen seien nie angeboten worden.

Dubben hat sich telefonisch und schriftlich beschwert. Notfalls werde er die Produkte aus Frei- und Sichtwahl entfernen, kündigte er in dem Schreiben an. „Das Unternehmen hat bis heute leider nicht auf meine E-Mail reagiert“, sagt Dubben. Laut Dr. Wolff ist der Fall in Bearbeitung und wird geprüft. „Wir sind mit dem Apotheker im Austausch“, sagt ein Sprecher. Vermeintlich vereinbarte Umsatzziele wollte er nicht kommentieren.

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