APOTHEKE ADHOC Umfrage

OTC-Rabatte beeinflussen Apotheker

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Berlin -

Die Jahresgespräche könnten in diesem Jahr spannend werden. Denn in diesem Jahr gibt es neben Rabatt und Zahlungsziel vielleicht ein neues Thema: das Anti-Korruptionsgesetz. Die OTC-Hersteller sind wegen der geplanten Verschärfung des Strafgesetzbuches nervös, weil die Vereinbarungen als Bestechung gewertet werden könnten. Die Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC sind sich zumindest weitgehend einig, dass OTC-Rabatte in der Apotheke relevant sind.

Bei einer Umfrage gab eine deutliche Mehrheit von zusammen 58 Prozent an, dass OTC-Rabatte das Abgabeverhalten durchaus beeinflussten. „Natürlich, sonst gäbe es sie gar nicht“, sagten davon 38 Prozent. Weitere 20 Prozent sehen zwar kaum Einfluss, ganz frei sei man aber nicht.

Ein zentraler Punkt im geplanten Anti-Korruptionsgesetz ist die freiberufliche Unabhängigkeit. Ist diese aufgrund von Vereinbarungen eingeschränkt, wird es kritisch. Einige Hersteller befürchten nun, dass Einkaufsrabatte als versuchte Einflussnahme gewertet werden könnten.

15 Prozent der Teilnehmer der Umfrage sehen hier keine Gefahr: Sie sind überzeugt, dass Apotheker unabhängig beraten. 10 Prozent finden OTC-Rabatte schon deshalb unerheblich, weil in den meisten Fällen die PTA den Kunden berate. Weitere 9 Prozent sehen kaum Möglichkeit zur Einflussnahme, da der Kunde das Produkt ohnehin selbst wähle.

Anders bewerten 7 Prozent der Teilnehmer die Effekte der Einkaufskonditionen. Diese beeinflussten Apotheker nicht bei der Abgabe, sondern glichen im Gegenteil Monopole anderer Hersteller aus. 2 Prozent hatten zu dieser Frage keine Meinung. An der Umfrage beteiligten sich vom 16. bis 19. Oktober insgesamt 242 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC.

Wie groß der Einfluss tatsächlich auch sein mag, die Industrie ist derzeit vorsichtig. Bei vielen Herstellern ist das Anti-Korruptionsgesetz dem Vernehmen nach ein Thema. Vor allem gegenüber umsatzgestaffelten Rabatten gibt es demnach Vorbehalte. Wenn ein Apotheker laut Vertrag zusätzliche Rabatte bei Erreichen bestimmter Umsatz- oder Absatzschwelle erhält, könnte das seine Unabhängigkeit bereits einschränken. Gerade Markenhersteller wie Bayer oder Engelhard haben solche Umsatzstaffeln eingebaut.

Zur Sicherheit planen einige Unternehmen Vereinbarungen mit kurzen Kündigungsfristen. Damit hätten beide Seiten die Möglichkeit des schnellen Ausstiegs, sollte sich der Vertrag nach Inkrafttreten des Anti-Korruptionsgesetzes als problematisch herausstellen.

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