Rx-Boni nicht verbieten, sondern aushebeln: Das ist das erklärte Ziel einer kleinen Gruppe von Apothekern um den Ex-Apotheker Karl-Rudolf Mattenklotz. Die Patienten sollen alle Nachlässe und Geschenke an die Krankenkassen abtreten - statt der Verlockung von Rx-Boni zu erliegen, sollen sich die Versicherten so wieder auf ihre Apotheke um die Ecke besinnen.
Doch ist es wirklich so einfach? Sofern man Rx-Boni als Wettbewerbsinstrument anerkennt, stehen sie natürlich dem Versicherten zu, der sich für eine bestimmte Apotheke entscheidet - auch wenn der Nachlass damit der Solidargemeinschaft entgeht. Genau wegen dieses Widerspruchs sind Rx-Rabatte übrigens auch verboten, und zwar arzneimittelrechtlich ohne Ausnahme.
Dieses generelle Verbot will der Bundesgerichtshof auch für ausländische Versandapotheken durchsetzen; die Richter haben daher den Gemeinsamen Senat angerufen. Obwohl das ordnungspolitische Grundsatzurteil in den kommenden Monaten erwartet wird, wollen Mattenklotz & Co. Rx-Boni - zum ersten Mal überhaupt - gesetzlich legitimieren.
Den Kassen einen Anspruch auf Rabatte ins Gesetz zu schreiben, wäre aber nicht nur gefährlich, sondern der Systembruch: Selbst wenn im Ausland künftig nur noch „Bagatellrabatte“ möglich wären, würden die Kassen vermutlich alle Hebel in Bewegung setzen, um ihre Versicherten in Rabattapotheken zu lotsen. Umso mehr, als die Kammern ja nur hierzulande jeden Rabatt verbieten dürfen.
Welchen Wert ein Nachlass selbst im Centbereich für die Kassen hat, sieht man am Gerangel um den Kassenabschlag. Bislang gibt es keine individuellen Rabatte für Krankenkassen durch Apotheken. Ob Absicht oder nicht - mit ihrem Gutachten rütteln die Apotheker an diesem Prinzip.
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