Erstattungspreise

Brilique-Termin auf unbestimmt verschoben

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Die Umstellung des Erstattungsbetrags für den Thrombozytenaggregationshemmer Brilique (Ticagrelor) ist auf unbestimmt verschoben. Der ausgehandelte Abschlag könne „aufgrund unzureichender technischer Voraussetzungen im Handelsweg“ nicht zum 15. Juli umgesetzt werden, teilte der GKV-Spitzenverband auf Nachfrage mit. In ihrem Treffen mit den Apothekern, Herstellern und Großhändlern hatten sich die Kassen und privaten Krankenversicherungen daher kurzfristig verständigt, bis zur Lösung der Probleme den bisherigen Abrechnungsmodus beizubehalten. Auch mit AstraZeneca ist die Regelung abgestimmt.


Für den Großhandel sowie für Apotheken und Versicherte ändert sich daher erst einmal nichts. Dass die Kassen sich angesichts der erwarteten Probleme derart großzügig zeigen, kommt nicht von ungefähr: Denn der zwischen dem GKV-Spitzenverband und AstraZeneca ausgehandelte Erstattungsbetrag gilt unverändert rückwirkend zum Jahresbeginn. Die seit diesem Zeitpunkt anfallenden Erstattungsbeträge gehen den Kassen nicht verloren, sondern werden später verrechnet, sobald die technischen Voraussetzungen bei allen Beteiligten geschaffen sind.

Die Kassen sollen die Herstellerverbände zu einem weiteren Treffen am 19. Juli eingeladen haben. Darin soll allerdings vor allem geklärt werden, wie die Erstattungsbeträge rückwirkend abgewickelt werden.

Der Brilique-Hersteller AstraZeneca hatte sich im Mai mit den Kassen auf einen Erstattungspreis geeinigt. Etwas mehr als 3 Prozent wurde zusätzlich zum 16-prozentigen Herstellerrabatt ausgehandelt. Der Abschlag wird nach dem neuen System in der Lieferkette durchgereicht. Die Apotheken bekommen nur den rabattierten Preis erstattet und müssen die Differenz beim Einkauf abziehen.

 

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