Blutzuckermessung

Apotheker bekommen Beratungspauschale

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Während der Gemeinsame Bundesausschuss Blutzuckerteststreifen für nicht-insulinpflichtige Diabetiker aus der Erstattung streichen will, stärkt mit der BKK Mobil Oil die erste Krankenkasse die Selbstmessung: Gemeinsam mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) hat die Kasse einen entsprechenden Versorgungsvertrag geschlossen. Bis zu zweimal jährlich sollen die Apotheker speziellen Beratungsgespräche zur Blutzuckermessung mit den von ihnen betreuten Typ-1 und Typ-2-Diabetikern durchführen. Für den Mehraufwand gibt es eine Beratungspauschale von 22 Euro netto pro Patient und Termin.

Der Patient kann sich in der Apotheke einen Beratungstermin geben lassen, bei weiterem Bedarf ist ein Folgetermin pro Jahr möglich. Die Apothekenmitarbeiter führen mit dem Patienten die Messung durch und dokumentieren die Ergebnisse. Auf Messfehler, wie etwa unreine Hände während der Messung oder Bedienungsfehler der Messgeräte, soll das Fachpersonal direkt eingehen.

Voraussetzungen für eine Teilnahme an dem zeitlich unbegrenzten Vertrag ist nachgewiesenes Fachwissen in der Diabetes-Betreuung. So sind alle Pharmazeuten, die nach 1998 Fachapotheker für Allgemeinpharmazie (Offizinpharmazie) geworden sind, für die Kooperation zugelassen. Auch gültig sind die Fortbildungen „Pharmazeutische Betreuung von Diabetes-Patienten“ und „Diabetes mellitus für Approbierte“. Nicht approbierte Mitarbeiter müssen die Fortbildung „Diabetes mellitus für nichtapprobiertes Personal“ bewältigt haben.

Insbesondere in den Bundesländern Niedersachsen, Hamburg, Hessen und Bayern, in denen viele der rund 1,15 Millionen BKK Mobil Oil-Versicherte leben, erhofft sich die ABDA rege Teilnahme. Bislang hätten mehr als 300 Apotheken ihr Interesse bekundet. Um an der Kooperation teilzunehmen, sollen die Apotheker sich an ihren jeweiligen Verband wenden.

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