Impfstoff-Honorierung geklärt

Apotheker bekommen 6,58 Euro pro Vial

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Berlin -

Die Apotheken erhalten für die Beschaffung und bedarfsgerechte Bereitstellung der Corona-Impfstoffe 6,58 Euro netto pro Durchstechflasche. Das geht aus der aktualisierten Corona-Impfverordnung hervor, die heute in Kraft tritt.

Die Vergütung ist nicht in Stein gemeißelt. Die Abda kann bis zum 17. Mai den tatsächlichen Aufwand beziffern. Gegebenenfalls wird die Vergütung dann noch angepasst. Nicht durchsetzen konnte sich die Abda mit ihrer Forderung nach einer Abrechnung pro Impfdosis.

Die Verordnung regelt auch die Vergütung der Großhändler: Sie erhalten pro kühlpflichtiger Durchstechflasche 9,65 Euro netto und für jede abgegebene ultra- oder tiefkühlpflichtige Durchstechflasche 11,55 Euro netto für die Logistik. Diese Großhandelsvergütung ist befristet: Ab dem 10. Mai sinkt sie auf 6,55 Euro netto. Hintergrund ist die dann zu erwartende größere Gesamtmenge sowie ein Mix aus Impfstoffen, bei denen der Kühlaufwand geringer ist. Die Großhändler erhalten zusätzlich ein Honorar für das Impfbesteck in Höhe von 1,65 Euro netto pro Durchstechflasche.

Die Abrechnung der Impfstoffe erfolgt – wie schon bei den FFP2-Masken – über das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Die Arztpraxis gibt das BAS auf der Verordnung als Kostenträger an. Die Rechenzentren der Apotheker melden monatlich an das BAS, gezahlt wird aus dem Gesundheitsfonds. Der Impfstoff selbst bleibt ohnehin zu jeder Zeit im Besitz des Bundes.

Großhandel und Apotheken sind verpflichtet, die für den Nachweis der korrekten Abrechnung erforderlichen Unterlagen bis zum 31. Dezember 2024 unverändert zu speichern oder aufzubewahren. Zunächst war eine Quartalsweise Abrechnung vorgesehen. Die Abda hatte in ihrer Stellungnahme aber auf eine monatliche Abrechnung gedrängt. Schließlich würden die Impfstoffumsätze steigen und bei den Apotheken im Laufe eines Quartals dann hohe Summen zur Vorfinanzierung entstehen.

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