Apothekenbetriebsordnung

Apotheken sollen besser werden

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Apotheken sollen nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) besser in der Beratung werden. Laut Eckpunktepapier für die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) soll die Beratung als Kernaufgabe der Apotheken mit der Novelle deutlicher als bislang hervorgehoben werden. „Mit den vorgesehenen Änderungen ist der Beratungsbedarf durch Nachfrage festzustellen und dann erforderlichenfalls eine Beratung anzubieten.“

Laut BMG ist eine Präzisierung der Beratungspflicht notwendig: „Möglicherweise sind die bisherigen Regelungen nicht ausreichend klar oder missverständlich, so dass die Beratungspflicht 'eingeschränkt' erscheint“, heißt es im Eckpunktepapier. Immer wieder würden Mängel bei der Beratung festgestellt und öffentlich kritisiert.

Arzneimittelsicherheitsgründe könnten bei keiner Abgabe völlig ausgeschlossen werden und eine Beratung entbehrlich machen. „Selbst bei einer Dauermedikation können sich bei einem Patienten die Umstände geändert haben, beispielsweise durch zusätzliche Erkrankungen oder durch geänderte Ernährungsgewohnheiten, so dass auch hier nicht auf die Beratung in der Apotheke von vorn herein verzichtet werden kann.“

Die Gespräche sollen in vertraulicher Atmosphäre stattfinden: „Die Gewährleistung der Vertraulichkeit bei der Beratung entspricht dem Wunsch der Patientinnen und Patienten und sollte gerade bei persönlichen Belangen der eigenen Gesundheit eine Selbstverständlichkeit sein.“ Wie bei Banken, Sparkassen und Postfilialen könne die Vertraulichkeit auch in der Apotheke mit einfachen organisatorischen Maßnahmen hergestellt werden, zum Beispiel durch eine farbliche Kennzeichnung auf dem Boden oder durch Umstellung der Handverkaufstische oder Einfügen beweglicher Abtrennungen. „Wenn das nicht geht, wären bauliche Maßnahmen ins Auge zu fassen, jedenfalls sollten keine neuen Apotheken mehr genehmigt werden, die von vorn herein keine ausreichende Vertraulichkeit bei der Beratung bieten können.“

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