Influenza A/H1N1

Apotheken als Pandemie-Bekämpfer

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Bundesweit sollen die Apotheken für den Fall, dass sich die Influenza A/H1N1 zu einer Pandemie entwickelt, antivirale Medikamente wie Relenza, Tamiflu sowie Rezepturen mit Oseltamivir an die Erkrankten abgeben. Inwiefern die Apotheken auch mit der Herstellung der Einzelanfertigungen betraut werden, hängt jedoch von den Vereinbarungen in den einzelnen Bundesländern ab.

Die Länder haben in der Regel einen kleinen Anteil antiviraler Fertigarzneimittel sowie größere Mengen von Oseltamivir als Wirkstoffpulver eingelagert. In vielen Ländern, so zum Beispiel in Bayern, Thüringen und Nordrhein-Westfalen, sollen die Apotheken im Pandemiefall aus dem Pulver abgabefertige Wirkstofflösungen in 50 Milliliter-Flaschen herstellen. Sets mit Zubehör für die Produktion, so genannte „Apothekenkits“, können beim Großhandel bestellt werden.

„In Thüringen wurden die Primärpackmittel, Dosierhilfen und Verschlüsse vom Land bevorratet und bereits an die Apotheken ausgeliefert“ sagte Ronald Schreiber, Präsident der Landesapothekerkammer Thüringen, gegenüber APOTHEKE ADHOC.

In Nordrhein-Westfalen müssen sich die Apotheken hingegen selbst versorgen. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) hat ihre Mitglieder in der vergangenen Woche darauf hingewiesen, dass sie laut Apothekenbetriebsordnung zur Bevorratung der entsprechenden Primärpackmittel verpflichtet sind. Ein Verstoß sei nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern auch eine Berufspflichtverletzung. 90 Prozent der Apotheken hätten jedoch schon zugesichert, vorbereitet zu sein, sagte ein Sprecher der AKWL gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Die Logistik ist in den Pandemieplänen der Länder genau geregelt: Im Bedarfsfall werden die Fässer mit jeweils 7.000 Therapieeinheiten Wirkstoff zu von den Ländern beauftragten pharmazeutischen Lohnherstellern transportiert. Diese füllen das Wirkstoffpulver dann in geeignete Kleingebinde mit jeweils 50 Therapieeinheiten (50 Gramm Oseltamivir) um und liefert sie an den Großhandel.

Die Apotheken erhalten je nach Versorgungsumfang eine bestimmte Menge der Pulverpäckchen zur Weiterverarbeitung. In Nordrhein-Westfalen soll jede Apotheke im Schnitt 1000 Patienten versorgen.

In Hamburg werden bereits vorab ausgewählte „Schwerpunkt-Apotheken“ im Pandemiefall die Herstellung der Wirkstofflösungen übernehmen. Der Großhandel liefert die fertigen Rezepturen dann an alle Apotheken aus. Sachsen-Anhalt hat Rezepturherstellerbetriebe mit der Produktion der Lösungen beauftragt. Nach einem definierten Verteilungsplan werden diese dann vom Großhandel an die Apotheken ausgeliefert.

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