Versandapotheken

Abmahnfalle Bestell-Button

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Berlin -

Die Regierung will Verbraucher vor Kostenfallen im Internet schützen und hat eine gesetzliche Klarstellung vorgenommen. Online-Angebote müssen ab August explizit darauf hinweisen, dass ein kostenpflichtiges Geschäft zu Stande kommt. Doch was eigentlich nur vor unseriösen Händlern im Internet schützen soll, könnte zur Abmahnfalle für jede Form von Online-Shops werden – und damit auch für Versandapotheken.

 

Laut dem neuen Gesetz muss der Kunde künftig ausdrücklich bestätigen, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Entsprechende Schaltflächen (Buttons) müssen laut Gesetz „gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern 'zahlungspflichtig bestellen' oder mit einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet“ sein.

In Ordnung sind etwa Formulierungen wie „kostenpflichtig bestellen“, „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder schlicht und einfach „kaufen“. Zu ungenau sind laut der Begründung der Regierung dagegen Beschriftungen des Bestell-Buttons mit „Anmeldung“, oder „weiter“.

Selbst „bestellen“ oder „Bestellung abgeben“ ist dem Gesetzgeber zu unklar, da man im Internet viele Dinge wie Newsletter gratis bestellen könne. Ist die Formulierung nicht eindeutig, kommt nach der Gesetzesänderung kein Vertrag zustande.

 

 

Die Regierung will mit der Regelverschärfung dubiosen Online-Händlern das Wasser abgraben. Oftmals würden sich bei vermeintlich kostenlosen Angeboten erst im Kleingedruckten Hinweise auf ein kostenpflichtige Abonnement finden.

Zwar schütze auch das geltende Recht vor ungewollten Vertragsschlüssen, Verbraucher ließen sich aber häufig von Rechtsanwälten und Inkassounternehmen einschüchtern, wenn diese mit Forderungen anrückten. Deshalb ist es aus Sicht der Regierung besser, wenn der Kunde sofort darauf hingewiesen wird, dass für ihn Kosten entstehen.

Auch Apotheken mit Online-Shop sollten daher darauf achten, dass ihr Bestell-Button den neuen Anforderungen entspricht. Denn zweideutige Formulierungen können von Kunden oder Konkurrenten abgemahnt werden. Die Gesetzesänderung tritt am kommenden Mittwoch in Kraft. Bei den großen Versandapotheken dürfte es keine Schwierigkeiten geben – sie wurden über ihren Verband schon im Vorfeld informiert.

 

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