ÖPNV-Zuschuss

9-Euro-Ticket betrifft Lohnsteuer

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Berlin -

Mit dem 9-Euro-Ticket sollen die Bürger:innen finanziell entlastet werden. Bekommen Angestellte in Apotheken allerdings einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zum öffentlichen Nahverkehr, ist das Sparticket bei der Lohnsteuer zu beachten.

Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber:innen nur Kosten steuerfrei erstatten, die tatsächlich anfallen. So ist es in § 3 Nummer 15 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Und da ein normales Monatsticket deutlich mehr als 9 Euro kostet, müsste dies also auch beim Zuschuss für die Angestellten berücksichtigt werden.

Zwar hat das Bundesfinanzministerium (BMF) gegenüber den Obersten Finanzbehörden erklärt, dass in den Monaten Juni, Juli und August aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet wird, wenn Zuschüsse die tatsächlichen Aufwendungen übersteigen. Allerdings folgt der entscheidende Zusatz, „soweit die Zuschüsse die Aufwendungen bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt nicht übersteigen“. In der sogenannten Jahresbetrachtung muss das 9-Euro-Ticket also sehr wohl berücksichtigt werden.

Weiter heißt es aus dem BMF: „Werden bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt höhere Zuschüsse gezahlt, als der Arbeitnehmer Aufwendungen hatte, ist der Differenzbetrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln.“

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