Pacht: Alternative zu Apothekengründung? Lothar Klein, 08.01.2019 09:23 Uhr
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Kauf oder Pacht? Was ist das Richtige für Existenzgründer? Foto: APOTHEKE ADHOC
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Zuletzt hatte der Kammerbezirk Westfalen-Lippe Zahlen für 2014 vorgelegt. Grafik: APOTHEKE ADHOC
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Demnach war die Zahl der Pachtapotheken und der Apothekenpächter seit 2007 zurückgegangen. Grafik: APOTHEKE ADHOC
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Frauen gründen laut einer Apobank-Studie immer öfter auch Filialen. Grafik: Apobank
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Frauen gründen auch immer häufiger. Grafik: Apobank
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Dabei nehmen sie immer mehr Geld in die Hand. Grafik: Apobank
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Das wird offenbar vor allem in kleinere Apotheken gesteckt. Grafik: Apobank
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Auch Expansion wird bei den Apothekerinnen immer beliebter. Grafik: Apobank
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Dafür gründen Frauen später als ihre männlichen Kollegen. Grafik: Apobank
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Etwas eher dran sind da die Ostdeutschen Apothekerinnen. Grafik: Apobank
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Apotheken sind laut einer aktuellen Apobank-Statistik immer günstiger zu haben. Grafik: Apobank
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Zwei Drittel der Übernahmen lagen unter dem PReisdurchschnitt. Grafik: Apobank
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An beiden Rändern hat die Apobank Zugewinne beobachtet. Grafik: Apobank
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Die Gesamtinvestitionen der Apotheker sind gleichwohl gestiegen. Grafik: Apobank
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Übernahmen als Filialapotheken kommen seltener vor. Grafik: Apobank
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Wenn Apotheken Verbünde übernehmen, sind diese größer als vor zwei Jahren. Grafik: Apobank
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Entsprechend sind die Gesamtinvestitionen gestiegen. Grafik: Apobank
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Die meisten von der Apobank betreuten Übernahmen ereigneten sich in Mittelstädten. Grafik: Apobank
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Vor allem Landapotheken waren 2017 billig zu haben. Grafik: Apobank
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2017 gab es hohe Übernahmepreise für Apotheken in Ostdeutschland. Grafik: Apobank
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Spät Entschlossene: Frauen über 50 gründen deutlich häufiger ihre erste eigene Apotheke als ihre männlichen Kollegen. Graik: Apobank
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Die meisten Gründer sind zwischen 30 und 34 Jahren alt. Grafik: Apobank
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Frauen werden als Gründer immer wichtiger. Grafik: Apobank
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Bei den Filialgründern liegen Männer deutlich vorn. Grafik: Apobank
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Frauen zahlen geringere Kaufpreise als Männer. Grafik: Apobank
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Allerdings gleichen sich die Werte an. Grafik: Apobank
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Investition in Expansion: Der Anteil der Übernahmen von Apotheken als Filialen wächst. Grafik: Apobank
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Gleichzeitig steigt der Preis, den Apotheker für eine Filiale auf den Tisch legen. Grafik: Apobank
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Dagegen ist der durchschnittliche Kaufpreis für Einzel- oder Hauptapotheken leicht gesunken – und liegt sogar unter dem von Filialen. Grafik: Apobank
Berlin - Bei der Übernahme einer bestehenden Apotheke stehen Existenzgründer vor der Frage: Kauf oder Pacht? Die Entscheidung will wohl überlegt sein. Je nach Perspektive und persönlicher Lebenslage können Pharmazeuten zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen. Nach langjähriger Erfahrung von Norbert Steffens, stellvertretender Leiter der Düsseldorfer Apobank-Filiale, eignet sich die Pacht einer Apotheke vor allem für Apotheker, die erst einmal den Sprung in die Selbstständigkeit testen wollen. Wer sich sicher ist, sollte den Kauf vorziehen.
„Das wirtschaftliche Risiko einer Pacht ist natürlich geringer“, so Steffens. Als Investition fällt dabei zunächst nur das Warenlager an – in der Regel werden dafür vom Verpächter 70.000 bis 80.000 Euro veranschlagt. „Auf diese Weise können junge Apotheker testen, ob für sie die Selbständigkeit geeignet ist“, so Steffens.
Allerdings sind bei einem Pachtvertrag einige Dinge zu beachten – nicht nur der richtig bemessene Preis für das Warenlager. In den Pachtvertrag sollte auch eine Rücknahmeklausel für das Warenlager bei der Beendigung des Vertrages aufgenommen werden.
Vor allem aber muss die Pacht sorgfältig ausgehandelt werden. In der Vergangenheit war eine umsatzbezogenen Pacht üblich – in der Regel 4,5 Prozent vom Apothekenumsatz. Steffens rät zur Vorsicht: „Der höhere Anteil der Hochpreiser mit niedrigerer Rendite sollte ebenso berücksichtigt werden wie eine Zytoversorgung.“ Sonst kann die Pacht rasch zu einer überproportionalen finanziellen Belastung werden. Allerdings erfordert eine solche Berechnung vom Pächter die Bereitschaft zur Transparenz. Schließlich will der Verpächter die Kalkulationsgrundlage nachvollziehen können.
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