Nacht- und Notdienstfonds

113 Millionen Euro für den Notdienst

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Berlin -

Der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) hat im vergangenen Jahr insgesamt 113,1 Millionen Euro an die Apotheken ausgeschüttet. Damit haben die Apotheker auch 2015 nicht den ehemals von der Politik zugesagten Zuschuss in Höhe von 120 Millionen Euro erhalten. Laut NNF-Geschäftsbericht schulden die Apotheker dem Fonds aus laufenden Mahnverfahren noch 16.000 Euro.

Die Apotheken erhalten einen Festzuschlag von 16 Cent für jede abgegebene Rx-Packung, die direkt in den NNF fließen. Diese Gesamtsumme wird durch die Anzahl der geleisteten Notdienste geteilt. Dieser Betrag wird für jeden Notdienst an die Apotheken ausgeschüttet. Auf diese Weise werden diejenigen besser gestellt, die mehr Notdienste leisten müssen.

Die Apotheken haben im vergangenen Jahr insgesamt 417.011 Notdienste geleistet – 4661 weniger als im Vorjahr. Gezählt werden Volldineste zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens. Die NNF-relevante Packungsmenge stieg um 0,9 Prozent auf 717.299.043, wobei das erste und das letzte Quartal stärker waren als die Jahresmitte.

Die Einnahmen des Fonds beliefen sich somit insgesamt auf 114,8 Millionen Euro. Abzüglich der Verwaltungausgaben von rund 1,6 Millionen Euro wurden unter dem Strich exakt 113.143.959,80 Euro an die Apotheken ausgeschüttet.

Bei den GKV-Rezepten erfolgt die Meldung an den NNF automatisch über die Rechenzentren. Die Anzahl der privat abgerechneten Rx-Packungen müssen die Apotheker selbst melden. Hierzu hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) ein eigenes Rezept entwickelt. Die EDV kann die entsprechenden Daten auslesen, das Rezept kann dann bedruckt und in die normale Abrechnung gegeben werden. Alternativ können die Apotheker diese Daten auch selbst melden.

Kommen die Apotheken dieser Pflicht nicht nach, darf der NNF ihren Beitrag zum Fonds schätzen. Dies kam laut Geschäftsbericht im vergangenen Jahr insgesamt 2204 mal vor. In 17 Fällen wurde Widerspruch eingelegt. Offene Forderungsbeträge gegenüber Apotheken beliefen sich zum Zeitpunkt der Berechnung der Pauschale für das vierte Quartal auf insgesamt 16.000 Euro.

Die durchschnittliche Pauschale betrug 271,36 Euro pro Notdienst. Weil der Zuschuss von der Anzahl der abgegebenen Packungen und der geleisteten Notdienste abhängt, wird die Pauschale für jedes Quartal neu berechnet. In den ersten drei Monaten lag sie bei 279,15 Euro pro Dienst und fiel dann in den beiden folgenden Quartalen auf 266,12 beziehungsweise 261,97. Im letzten Quartal 2015 stieg die Notdienstpauschale wieder auf 278,19 Euro.

Der administrative Aufwand des NNF ist erheblich: Insgesamt 162.767 sogenannte Regelbescheide wurden 2015 verschickt. Dazu zählen die Verpflichtung-, Auszahlungs- und Widerspruchsbescheide, Schätzungen und Kostenbescheide hierzu oder für die Bearbeitung von Widersprüchen bei (teilweiser) Zurückweisung.

Im Jahr 2015 hat der NNF nach eigenen Angaben weiter daran gearbeitet, die Effizienz der administrativen Prozesse zu verbessern. Konkret wurden unter anderem die Datenclearing- und -verarbeitungsprozesse standardisiert und ein konsequenteres Forderungsmanagements umgesetzt.

Positiv zu vermerken ist laut NNF, dass sich das System insgesamt besser eingespielt hat. Das liege einerseits an der verbesserten Datenqualität der Packungsmeldungen und der „zwischenzeitlich eingespielten Meldedisziplin“. So sei die Widerspruchsquote auf unter 0,01 Prozent gesunken. Nach wie vor stellten die Veränderungen in der Apothekenwelt und die ständige Aktualisierung der personenbezogenen Stammdaten der Inhaber aufgrund von Schließungen, Eröffnungen, Inhaberwechseln und Verwaltungen eine der großen Herausforderungen für den NNF dar, heißt es im Jahresabschluss.

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