Zyto-Skandal

Apotheker als Schöffe abberufen

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Berlin -

Tag 3 im Prozess gegen den mutmaßlichen Pfusch-Apotheker aus Bottrop beginnt mit einem Rückschlag für die Nebenkläger: Wie Correctiv akutell berichtet, lehnt die Kammer einen Antrag auf Verlegung des Prozesses an das Schwurgericht ab. Und ein Apotheker darf den Prozess als Schöffe nicht mehr begleiten.

Die Verteidiger der Nebenklage hatten die Verlegung des Prozesses gefordert – weg von der Wirtschaftskammer, hin zum Schwurgericht. Laut dem Vorsitzenden Richter ist aber in der Strafprozessordnung kein Antragsrecht für Nebenkläger vorgesehen. Nur der Angeklagte Peter S. habe das Recht, eine Verlegung des Prozesses zu fordern, schreibt Correctiv.

Dem Befangenheitsantrag gegen einen Schöffen gibt der Richter laut Correctiv aber statt: Mehrere Nebenkläger hatten ihn für ungeeignet gehalten, weil er selbst jahrelang in einer Apotheke in Bottrop gearbeitet hatte. Am ersten Prozesstag hatte der Pharmazeut erklärt, er sei tatsächlich von 1975 bis 1983 in der Post-Apotheke angestellt gewesen. S. habe er aber nur vom Sehen gekannt. Lediglich die Eltern habe er gegrüßt, wenn er ihnen begegnet sei.

Auch dass seine Frau seit drei Jahren in einer onkologischen Praxis behandelt wird, hatten die Nebenkläger moniert. Denn der Arzt gilt als Entlastungszeuge. Der jetzt abberufene Schöffe hatte erklärt, sie habe zu keinem Zeitpunkt Medikamente aus der Alten Apotheke erhalten.

Da der Prozess nun weiter vor der Wirtschaftskammer verhandelt wird, wird der Schwerpunkt weiterhin auf dem Vorwurf des Abrechnungsbetrugs liegen. Die Staatsanwaltschaft hatte es von Anfang an für schwierig gehalten, S. wegen der Schädigung von Patienten zu belangen.

Die Staatsanwaltschaft hatte am 11. Juli Anklage gegen den 47-jährigen Apotheker erhoben. S. wird vorgeworfen, von Anfang 2012 bis zu seiner Festnahme am 29. November 2016 bei der Herstellung von Sterilrezepturen von den geltenden Herstellungsregeln und ärztlichen Verordnungen abgewichen zu sein. Betroffen sind den Ermittlungen zufolge Patienten von 37 Ärzten, Praxen und Kliniken in sechs Bundesländern, die meisten in Nordrhein-Westfalen. Lieferungen gingen aber auch an jeweils eine Klinik oder Praxis in Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Sachsen.

Jeder einzelne Fall wird als besonders schwerer Fall des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) qualifiziert – hier drohen jeweils bis zu zehn Jahre Haft. Diese Fälle umfassen alle Abgaben von Zubereitungen aus einer Liste von 35 Medikamenten, bei denen die Staatsanwaltschaft signifikante Mengenabweichungen bei Einkauf und Abrechnung festgestellt hat. Bei der Festnahme wurden zum Teil Präparate mit weiteren Wirkstoffen sichergestellt.

Aufgeflogen war der mutmaßliche Betrug dank zweier ehemaliger Mitarbeiter: Marie Klein und Martin Porwoll hatten Beweise gesammelt und waren dann als Whistleblower an der Aufklärung des Skandals beteiligt. Sie hatten sich ausführlich gegenüber Correctiv geäußert.

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