Arzneimittelausgaben 2016

52 Millionen Euro mehr für Apotheken

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Berlin -

Die Ausgaben der Krankenkassen für Arzneimittel sind im Jahr 2016 um 3,8 Prozent auf 34,1 Milliarden Euro gestiegen. Ursächlich dafür waren die höhere Zahl der GKV-Versicherten und damit die Anzahl der abgegebenen Packungen (jeweils plus 1 Prozent). Somit stieg auch das Apothekenhonorar um rund 62,6 Millionen Euro. Das geht aus Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) auf Basis der Abrechnungsergebnisse von Apothekenrechenzentren hervor.

Demnach wurden im vergangenen Jahr einige hochpreisige Arzneimittel wie Immunsuppressiva und bestimmte Krebsmedikamente verstärkt verordnet. Die Ausgaben für Hepatitis-C-Medikamente sanken im Gegenzug allerdings. Laut DAV stieg die Zahl der GKV-Versicherten um rund eine Million (1,2 Prozent) auf 72 Millionen Menschen. „Damit korrelierend stieg die Anzahl der auf Rezept abgegebenen Medikamente leicht um 1 Prozent auf 756 Millionen Packungen“, schreibt der DAV in seiner Bilanz.

7,5 Millionen zusätzliche Packungen ergeben einen Zuwachs des Apothekenhonorars um 62 Millionen Euro. Abgezogen werden hiervon muss aber noch der Kassenabschlag von 1,77 Euro. Bei einem Nettobetrag von 1,48 Euro entspricht das in der Summe rund 11,1 Millionen Euro. Somit beläuft sich der Honorarzuwachs somit auf knapp 51,5 Millionen Euro: Für jede Apotheke bedeutet dies im Durchschnitt einen Honorarzuwachs von 2600 Euro.

Nach DAV-Angaben sind die Einsparungen der Krankenkassen durch Rabattverträge in diesen Zahlen noch nicht berücksichtigt. In den ersten neun Monaten betrugen diese 2,8 Milliarden Euro. Insgesamt dürfte den DAV-Berechnungen zufolge der Ausgabenanstieg damit sehr nahe bei den von Krankenkassen und Vertragsärzten vereinbarten Vorgaben von 3,1 Prozent für 2016 liegen.

„Die Arzneimittelausgaben haben sich erwartungsgemäß mit einer moderaten Steigerungsrate entwickelt“, kommentiert DAV-Chef Fritz Becker die Bilanz. „Neben der Zunahme der Zahl der Versicherten sind die demographische Situation und der medizinische Fortschritt hier die bestimmenden Faktoren – und das wird wohl auch künftig so bleiben. Wenn eine Million mehr Patienten versorgt werden und innovative Arzneimittel gegen lebensbedrohliche Krankheiten verordnet werden, kann man keine rückläufigen Ausgaben erwarten.“

Entsprechend seien auch für 2017 Steigerungen von 3,3 Prozent eingeplant. Becker wies aber auch auf die Einsparmöglichkeiten hin: „Die Krankenkassen sparen jedes Jahr mehrere Milliarden Euro ein – zum Beispiel, wenn sie mit Pharmaherstellern einen angemessenen Preis für neue Medikamente anhand des festgestellten Zusatznutzens verhandeln. Und im Generikasegment werden auch 2016 neue Rekordsummen bei den Einsparungen durch Rabattverträge erreicht.“

2015 waren die die Arzneimittelausgaben um 3,9 Prozent oder 1,7 Milliarden Euro gestiegen. Der Anstieg lag damit trotz teurer Innovationen deutlich unter dem Wert von 2014. Vor zwei Jahren waren die GKV-Arzneimittelausgaben gegenüber dem Vorjahr um 9,4 Prozent gestiegen.

Allerdings war 2014 ein untypisches Jahr. Den Ausgabenanstieg führte der Herausgeber des Arzneiverordnungsreports (AVR), Professor Dr. Ulrich Schwabe, auf zwei wesentliche Punkte zurück: Die Absenkung des Herstellerabschlags von 16 auf 7 Prozent habe zu Mehrkosten von rund einer Milliarde Euro geführt. 2,1 Milliarden Euro seien durch höhere Ausgaben in sechs Arzneimittelgruppen entstanden: Antidiabetika, Antithrombotika, andere Nervensystemmittel, antivirale Mittel Immunsuppressiva und Onkologika.

Im Oktober hatten sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband für 2017 auf ein Ausgabenplus im Bereich der Arzneimittel von 3,3 Prozent verständigt. Diese Summe ist jedoch keine abschließend definierte Größe. Einzelkomponenten wie Alter und Anzahl der Versicherten verhandeln die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Krankenkassen auf regionaler Ebene.

Im Bereich der Heilmittel gehen KBV und GKV-Spitzenverband in diesem Jahr von einer deutlichen Erhöhung der Ausgaben aus. Daher wurde hier eine Steigerung der auf Bundesebene in Höhe von 4,9 Prozent oder 280 Millionen Euro vereinbart. Ein Teil des Mehrbetrages ist auf eine höhere Versorgungsintensität zurückzuführen, die mit den neuen Regelungen zu den besonderen Verordnungsbedarfen und dem langfristigen Heilmittelbedarf verbunden ist. Wie im Arzneimittelbereich gilt auch hier, dass zusätzliche Faktoren regional zwischen den KVen und den Krankenkassen verhandelt werden.

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