Steuermarke soll Klarheit bringen

CBD-Blüten: Künftig kein Cannabis mehr?

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Berlin -

Warum freut sich der CBD-Hersteller Sanaleo, dass er auf seine Produkte zusätzlich zur Mehrwertsteuer von 19 Prozent nun auch noch die Tabaksteuer erheben muss? Weil aus Sicht des Unternehmens und des Branchenverbands Cannabiswirtschaft (BvCW) damit klar ist, dass THC-freie CBD-Blüten nicht mehr als Cannabis im Sinne des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) einzustufen sind. Die Steuerbanderole belege, dass die Ware als Nutzhanf verkehrsfähig sei. Denn nur unter dieser Voraussetzung seien die Erzeugnisse steuerbar.

Das Hauptzollamt Bielefeld hat zumindest für die angemeldeten THC-freien Hanfblüten Steuerzeichen vergeben. Damit ist Sanaleo der erste Großhändler überhaupt, der seine Ware derart abgesichert vertreiben kann. Dagegen hat die Generalzolldirektion Neustadt an der Weinstraße gegenüber dem BvCW mitgeteilt, dass man an der bisherigen etablierten Rechtspraxis festhalten wolle. Was dies konkret mit Blick auf den Gesamtmarkt bedeutet, ist laut Verband gegenwärtig noch offen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits vor zwei Jahren entschieden, dass entharzte Hanfblüten, in denen THC allenfalls noch in verschwindend geringen Mengen enthalten ist, keine Betäubungsmittel (BtM) darstellen. Auch nach dem Inkrafttreten des KCanG vertraten unterschiedliche Behörden mitunter den Standpunkt, Nutzhanf mit geringen, aber nachweisbaren Gehalten an THC könne zu Rauschzwecken genutzt werden und stelle deshalb Cannabis dar.

Sanaleo-CEO Paul Portius sprach von einem Durchbruch für die gesamte Branche. „Wir beweisen, dass legale Nutzhanfblüten in Deutschland möglich sind – transparent und sicher.“ Nach zwei Jahren Vorbereitung und umfangreichen Anträgen dürfe man die ersten Sorten ohne THC nun offiziell als versteuertes pflanzliches Raucherzeugnis verkaufen. „Der nationale Rollout ist für den Juli geplant. Wir werden uns auch in Zukunft mit dem BvCW dafür einsetzen, umfassende Verbesserungen für den Industriehanf-Bereich weiter voranzutreiben.“

Zuvor hatten laut BvWC das Landgericht Freiburg und das Finanzgericht Düsseldorf bereits Entscheidungen getroffen, nach denen Nutzhanf mit geringen THC-Gehalten kein Cannabis und die Verwehrung von Steuerzeichen eine Verletzung der europäischen Warenverkehrsfreiheit darstellt.

Ein von Weedo erstrittenes Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf, das den Zoll zur Herausgabe von Steuermarken verpflichtet, befindet sich nach wie vor in Beschwerde vor dem Bundesfinanzhof (BFH). Geschäftsführer Philipp Ferrer geht davon aus, dass dass die Neubewertung durch den Zoll im Verfahren eine wichtige Rolle spielen wird. „Wir bedauern sehr, dass unserer Branche dieser wichtige Marktzugang so lange und unnötig verwehrt blieb. Dies hat einige Existenzen in diesem Bereich gekostet. Wir beglückwünschen Sanaleo zu diesem großartigen Erfolg und freuen uns auf einen wichtigen Schritt Richtung Normalität.”

Lisa Haag, Fachbereichskoordinatorin Technik, Handel und Dienstleistungen beim BvCW, fordert das Bundesfinanzministerium (BMF) auf, eine Weisung an den Zoll zu erteilen. „Schließlich bringt die Vergabe der Steuermarken mehr Steuereinnahmen, mehr Rechtssicherheit und mehr wirtschaftliche Handlungsfreiheit.“

Der BvCW will sich weiter für die Erteilung von Steuerzeichen auch mit nachweisbaren THC-Gehalten unter 0,3 Prozent beziehungsweise für die komplette Streichung der Rauschklausel einsetzen. „Das von der Ampel-Koalition vorgeschlagene Nutzhanfliberalisierungsgesetz gelangte aufgrund des Bruchs der letzten Bundesregierung leider nicht zum finalen Beschluss“, so Dr. Ferdinand Weis, Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied des BvWC. Es könnte aber eine gute Vorlage sein.

In anderen EU-Ländern wie Österreich, Luxemburg und Belgien, ist die Erhebung der Tabaksteuer für Nutzhanfblüten, die zum Rauchen bestimmt sind, laut BvCW bereits seit Längerem üblich.

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