Verkehrsfähig oder verboten

CBD: Wie ist eigentlich die rechtliche Situation?

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Berlin -

Der CBD-Markt boomt, und mittlerweile findet sich die Substanz in einer breit gefächerten Produktpalette wieder. Dabei ist die erste Reaktion nicht selten: Ist das nicht illegal? Zur rechtlichen Lage von Cannabidiol (CBD) gibt es reichlich Aufklärungsbedarf.

CBD-Öle oder Tropfen, Kosmetikprodukte und sogar Tiernahrung: Viele Hersteller integrieren die als „Wunderwaffe“ gehypte Substanz der weiblichen Hanfpflanze mittlerweile in einer Vielzahl von Produkten des täglichen Bedarfs. Eins vorneweg: CBD Öle können zwar psychoaktiv wirken, machen aber nicht „high“, es wird also nicht als Rauschmittel kategorisiert. Vielmehr werden der Substanz entkrampfende, schmerzstillende und entzündungshemmende Wirkungen zugeschrieben. Wird CBD in Kosmetikprodukten eingesetzt, profitiert vor allem eine unreine und schuppige Haut von dem Wirkstoff. Aber wie sieht eigentliche die rechtliche Lage aus, darf jeder Hersteller CBD als Inhaltsstoff verwenden?

Generell gilt: CBD ist in Deutschland als Einzelsubstanz legal. Denn Cannabidiol fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Zudem hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Substanz als unbedenklich eingestuft. Achtung: Das bedeutet aber nicht, dass auch alle CBD-Produkte legal sind, denn meist beinhalten diese noch weitere Inhaltsstoffe der Hanfpflanze.

Die Krux: Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen sowie daraus hergestellte Produkte unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz. Ausnahme sind Hanfsamen:

  • Hanfsamen: Legal, wenn sie nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind. Auch Öle aus Hanfsamen sind zulässig und werden als Lebensmittel eingestuft.
  • Alle Produkte, welche ausschließlich aus Hanfsamen hergestellt werden, sind somit legal.

Alle anderen Hanfprodukte (auch CBD-Produkte) sind legal, wenn sie die nachfolgenden Kriterien erfüllen:

  1. Die Produkte stammen aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut, also Nutzhanf oder der THC-Gehalt liegt unter 0,2 Prozent.
  2. Es muss ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen sein, da der Verkehr mit ihnen ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient.

Weitere Kriterien für den legalen Verkauf von CBD-Produkten

Zusätzlich zur THC-Obergrenze muss beachtet werden:

  • dass ein Produkt nicht als Arzneimittel einzustufen ist.
  • dass ein Produkt nicht als neuartiges Lebensmittel (Novel Foods) einzustufen ist.
  • dass die Dosierungsempfehlung des Bundesinstitutes für Risikobewertung eingehalten wird

Der Gehalt von THC lässt sich leicht kontrollieren. Hersteller haben eher Schwierigkeiten mit dem Verwendungszweck. Nach aktueller Auffassung der Behörden wird der Missbrauch zu Rauschzwecken nur bei verarbeiteten CBD-Produkten gänzlich ausgeschlossen, nicht aber bei unverarbeiteten Produkten wie:

  • CBD-Blüten, - Zigaretten, -Tee, -Hash, -Pollen, -Tabak und -Wax

Fazit: Verarbeitete CBD-Produkte mit einem THC-Gehalt von unter 0,2 Prozent sind in Deutschland legal. Unverarbeitete CBD-Produkte sind in Deutschland (noch) NICHT legal für Verbraucher zu erwerben.

Im APOTHEKE ADHOC Webinar „CBD im Fokus“ in der Mediathek können sich Apotheken-Teams über CBD und dessen Wirkung informieren. Das Webinar gibt Einblicke in das körpereigene Endocannabinoid-System, zeigt die Unterschiede zwischen Cannabidiol (CBD) und Tetrahydrocannabinol (THC) hinsichtlich ihrer pharmakologischen Wirkung und deren Einsatzmöglichkeiten in der Medizin.

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