Ursprünglich als Grippemittel entwickelt

Steckbrief: Was kann Molnupiravir?

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Berlin -

Bisher ist Remdesivir das einzige speziell für Covid-19 zugelassene Arzneimittel. Doch mit dieser monatelangen Alleinstellung könnte bald Schluss sein. Merck hat positive Studiendaten zu seinem Wirkstoffkandidaten Molnupiravir vorgelegt. Eigentlich sollte der Arzneistoff zur Influenza-Behandlung zugelassen werden. An der Börse sorgt die Meldung für Aufruhr.

Bereits im Sommer geriet Molnupiravir in den Fokus der Suche nach einem wirksamen Covid-Medikament. Der eigentlich gegen Influenza entwickelte Wirkstoff zeigte sich zunächst im Tierversuch als wirksam. Später konnten auch die Zwischenergebnisse der klinischen Phase-II/III-Studie überzeugen. Bei Molnupiravir handelt es sich um ein Prodrug des synthetischen Nukleosidderivates N4-Hydroxycytidin. Erst der aktive Metabolit kann in die virale RNA eingebaut werden, um einen Kopierfehler zu erzeugen und die Polymerasen und damit die Replikation zu stören.

Dabei konnten Studien mittlerweile zeigen, dass nicht nur eine Wirksamkeit gegen Sars-CoV-2, sondern auch gegen andere Viren aus der Gruppe der Coronaviren wie beispielsweise Sars-CoV und Mers-CoV vorliegt.

Dass der Wirkstoff bei bereits hospitalisierten Patient:innen keine ausreichende Wirksamkeit zeigt, stellten die Unternehmen Merck und Ridgeback Biotherapeutics bereits im April diesen Jahrs fest. Die fortlaufenden Studien sollten sich auf nicht hospitalisierte Patient:innen fokussieren. Der primäre Endpunkt war die Wirksamkeit des Wirkstoffkandidaten im Vergleich zu Placebo, gemessen am Prozentsatz der Patienten, die vom Beginn der Randomisierung bis zum Tag 29 hospitalisiert werden oder sterben.

Im Ergebnis zeigte sich, dass 14,1 Prozent der mit einem Placebo behandelte Proband:innen innerhalb von 29 Tagen hospitalisiert werden mussten oder gestorben sind. Unter der Einnahme von Molnupiravir waren es 7,3 Prozent.

Bei einer Zulassung würde es sich um die erste gezielte orale Therapie handeln. Remdesivir muss als Infusion gegeben werden. Dexamethason lindert nur die Symptome und richtet sich nicht direkt gegen den Erreger. Die aktuell am Markt befindlichen Antikörper-Therapie müssen für eine optimale Wirkung zeitnah eingesetzt werden. Zugelassen sind diese Präparate allerdings nicht. Beim Einsatz von Bamlanivimab/Etesevimab und Casirivimab/Imdevimab handelt es sich um einen individuellen Therapieversuch. Dieser ist rechtlich durch die Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung möglich.

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